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Kleinunternehmerpauschalierung: Betriebsausgaben pauschal absetzen

Ratgeber · 12. Oktober 2026 · 6 Minuten

Wer kaum Betriebsausgaben hat, ärgert sich schnell über den Aufwand, jeden kleinen Beleg zu sammeln – und setzt am Ende trotzdem wenig ab. Für genau diese Fälle gibt es die Kleinunternehmerpauschalierung: Du ziehst einen festen Prozentsatz deiner Einnahmen pauschal als Ausgaben ab, oft mehr als deine echten Kosten. Weniger Papierkram, oft weniger Steuer. Hier die Basics.

Kurz gesagt

  • Pauschale: 45 % der Einnahmen (Waren/Produktion) oder 20 % (Dienstleistung) statt Einzelbelege.
  • Deckel: max. 24.750 € bzw. 11.000 € (seit 2025).
  • Grenze: Umsatz bis 55.000 € (an die USt-Kleinunternehmerregelung gekoppelt).
  • Extra absetzbar: SV-Beiträge und Grundfreibetrag kommen zusätzlich.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf Österreich und ist ein praktischer Überblick, keine Steuerberatung. Ob die Pauschalierung in deinem Fall günstiger ist als die normale Gewinnermittlung, rechnet dir dein Steuerberater genau durch.

Was ist die Kleinunternehmerpauschalierung?

Normalerweise ermittelst du deinen Gewinn mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einnahmen minus tatsächliche Ausgaben, jede mit Beleg. Die Kleinunternehmerpauschalierung macht es einfacher: Deine Betriebsausgaben werden mit einem festen Prozentsatz der Einnahmen angesetzt – ganz ohne jeden einzelnen Beleg zu sammeln. Du brauchst kein Wareneingangsbuch und keine Anlagenkartei, und den Gewinn gibst du über die Beilage E1a-K ab. Der Clou: Wenn deine echten Ausgaben niedriger sind als die Pauschale, setzt du mehr ab, als du ausgegeben hast.

45 % oder 20 %?

Welcher Satz gilt, hängt von deiner Tätigkeit ab:

  • 45 % der Betriebseinnahmen bei Produktions- und Warenbetrieben – höchstens 24.750 €.
  • 20 % bei Dienstleistungsbetrieben – höchstens 11.000 €.

Diese Höchstbeträge gelten seit der Veranlagung 2025 (davor waren es 18.900 € bzw. 8.400 €). Bei einem Mischbetrieb entscheidet die Tätigkeit mit den höheren Einnahmen, welcher Satz für das ganze Unternehmen gilt. Ein Beispiel: Als Grafikerin (Dienstleistung) mit 30.000 € Einnahmen setzt du pauschal 20 %, also 6.000 €, als Betriebsausgaben an – plus die Posten aus dem nächsten Abschnitt.

Wer darf sie nutzen?

Die Pauschalierung steht dir offen, wenn du Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Tätigkeit hast und die Voraussetzungen für die USt-Kleinunternehmerbefreiung erfüllst. Konkret heißt das: Dein Umsatz liegt bei höchstens 55.000 € brutto im Jahr. Ein einmaliges Überschreiten um bis zu 10 % (also bis 60.500 €) ist unschädlich; darüber fällt die Pauschalierung für dieses und das Folgejahr weg.

Ein paar Einschränkungen: Nicht möglich ist sie für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände. Vermietungseinkünfte zählen nicht zur Grenze, und bei mehreren Betrieben werden die Umsätze zusammengezählt.

Was du zusätzlich absetzen kannst

Das wird oft übersehen und macht die Pauschalierung erst richtig attraktiv – zusätzlich zur Pauschale darfst du abziehen:

  • Sozialversicherungsbeiträge (SVS) – meist der größte Posten.
  • den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags (15 %).
  • Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein gleich hoher Kostenersatz gegenübersteht.
  • das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 % einer betrieblich genutzten Öffi-Wochen-, -Monats- oder -Jahreskarte.

Gerade weil die SVS-Beiträge oben draufkommen, bleibt unterm Strich oft erstaunlich wenig zu versteuern. (Kleiner Ausblick: Das Arbeitsplatzpauschale fällt ab 2027 weg – siehe Doppelbudget 2027/2028.)

Lohnt sich das für dich?

Die Faustregel: Die Pauschalierung ist stark, wenn du wenig echte Betriebsausgaben hast – klassisch bei Dienstleistern ohne große Anschaffungen. Dann ist die Pauschale höher als deine tatsächlichen Kosten, und du sparst Steuer und Arbeit. Hast du dagegen hohen Wareneinsatz, große Investitionen oder hohe Abschreibungen, fährst du mit der normalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung meist besser.

Zur Einordnung ein Modellbeispiel der WKO bei 50.000 € Umsatz: Hier ergibt die Kleinunternehmerpauschalierung eine Einkommensteuer von rund 686 € – gegenüber etwa 1.433 € bei der Basispauschalierung und 1.957 € bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das ist nur eine Modellrechnung, zeigt aber, wie viel die richtige Methode ausmachen kann.

Was du beachten musst

Die Entscheidung triffst du Jahr für Jahr neu. Aber Achtung bei der Rückkehr: Wechselst du freiwillig von der Pauschalierung zu einer anderen Gewinnermittlung, kannst du erst nach drei Jahren wieder zurück in die Kleinunternehmerpauschalierung. Neben der Kleinunternehmerpauschalierung gibt es übrigens noch die allgemeine Basispauschalierung (12 % bzw. 6 %, Umsatzgrenze 220.000 €) – meist ist die Kleinunternehmer-Variante für kleine Betriebe die günstigere.

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Häufige Fragen

Was ist die Kleinunternehmerpauschalierung?

Eine vereinfachte Gewinnermittlung: Statt jede Betriebsausgabe einzeln zu belegen, setzt du einen festen Prozentsatz deiner Einnahmen pauschal als Ausgaben ab – 45 Prozent bei Produktions- und Warenbetrieben, 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben. Du brauchst kein Wareneingangsbuch und keine Anlagenkartei und gibst den Gewinn über die Beilage E1a-K ab.

Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale?

45 Prozent der Betriebseinnahmen bei Produktions- und Warenbetrieben, höchstens 24.750 Euro, und 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben, höchstens 11.000 Euro. Diese Höchstbeträge gelten seit 2025. Bei Mischbetrieben entscheidet die Tätigkeit mit den höheren Einnahmen, welcher Satz gilt.

Kann ich neben der Pauschale noch etwas absetzen?

Ja. Zusätzlich zur Pauschale darfst du deine Sozialversicherungsbeiträge und den Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags abziehen. Auch Reise- und Fahrtkosten mit entsprechendem Kostenersatz, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 Prozent einer betrieblich genutzten Öffi-Jahreskarte sind zusätzlich möglich. Die Sozialversicherung ist dabei meist der größte Posten.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerpauschalierung?

Vor allem für Betriebe mit geringen tatsächlichen Betriebsausgaben – etwa Dienstleister ohne große Anschaffungen. Dann ist die Pauschale oft höher als die echten Kosten und spart Steuer und Arbeit. Bei hohem Wareneinsatz, großen Investitionen oder hohen Abschreibungen ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung meist günstiger. Ein Vergleich mit dem Steuerberater lohnt sich.

Weiterlesen: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung · Was Kleinunternehmer absetzen können · Steuertipps zum Jahresende 2026

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