Kurz gesagt
- Gewinnfreibetrag: 2027–2029 keine Wertpapierdeckung mehr – nur körperliche Investitionen zählen.
- Homeoffice-/Arbeitsplatzpauschale: fällt ab 2027 weg (tatsächliche Kosten bleiben absetzbar).
- E-Firmenauto: Sachbezug steigt ab 2027 (0,375 %, max. 180 €) – nicht mehr gratis.
- Bleibt gleich: Kleinunternehmergrenze 55.000 €, Mindest-KÖSt 500 €.
Hinweis: Dieser Artikel betrifft Österreich. Und wie immer – praktischer Überblick, keine Steuerberatung; die Details werden im Gesetzwerdungsprozess teils noch finalisiert, und dein Steuerberater rechnet dir deinen Fall genau durch.
1. Gewinnfreibetrag: keine Wertpapiere mehr
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist für viele EPU und Selbstständige ein beliebtes Instrument, um Gewinn steuerschonend zu investieren. Ab 2027 ändert sich das Spielfeld: Von 2027 bis 2029 ist die Wertpapierdeckung ausgesetzt – du kannst den investitionsbedingten Teil also nicht mehr mit Wertpapieren ausschöpfen, sondern nur noch mit körperlichen Wirtschaftsgütern (mindestens vier Jahre Nutzungsdauer). Der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn) bleibt unverändert. Wer bisher am Jahresende schnell Wertpapiere gekauft hat, muss sich künftig echte Anschaffungen überlegen.
2. Homeoffice- und Arbeitsplatzpauschale fallen weg
Das trifft viele: Die Arbeitsplatz- bzw. Telearbeitspauschale wird ab 2027 abgeschafft. Die gute Nachricht: Tatsächliche, nachgewiesene Kosten fürs Arbeiten von zu Hause bleiben weiter absetzbar. Für dich heißt das praktisch: Wenn du die Pauschale bisher bequem angesetzt hast, solltest du ab 2027 wieder Belege sammeln – für anteilige Raumkosten, Strom, Internet und Co. Ein sauberes Belegsystem zahlt sich damit mehr denn je aus.
3. E-Firmenauto: nicht mehr gratis
Elektro-Firmenautos waren bisher beim Sachbezug steuerfrei (0 %). Das läuft schrittweise aus. Geplant ist:
- 2027: Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal 180 € pro Monat
- ab 2028: 0,625 %, gedeckelt bei 300 € pro Monat
Zum Einordnen: Für Verbrenner liegt der Sachbezug weiterhin deutlich höher (bis 2 %). Das E-Auto bleibt also der steuerlich günstigere Firmenwagen – nur eben nicht mehr komplett gratis.
4. Für GmbHs: Körperschaftsteuer und Verrechnungskonten
Zwei Punkte, die kleine GmbHs im Blick haben sollten. Erstens die Körperschaftsteuer: Ab 2028 wird sie gestaffelt – 23 % bis 1 Mio. € Gewinn, 24 % darüber. Für die allermeisten kleinen GmbHs bleibt es also bei 23 %, und die Mindest-KÖSt von 500 € ändert sich nicht. Zweitens die Verrechnungskonten: Ab 2027 müssen Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden – sonst drohen sie als verdeckte Ausschüttung mit 27,5 % Kapitalertragsteuer behandelt zu werden. Wer sich als Gesellschafter-Geschäftsführer immer wieder Geld „ausborgt", sollte das sauber dokumentieren.
5. Entlastung für Arbeitgeber: Dienstgeberbeitrag sinkt
Auch Positives ist dabei: Der Dienstgeberbeitrag (zum Familienlastenausgleichsfonds) sinkt ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 %. Wer Angestellte hat, spart damit bei den Lohnnebenkosten. Im Gegenzug fällt die bisherige Befreiung für Arbeitnehmer ab 60 Jahren weg.
Was bleibt – und was du jetzt tun kannst
Die wichtigste Entwarnung zuerst: An den Kernzahlen für kleine Betriebe ändert sich nichts – die Kleinunternehmergrenze bleibt bei 55.000 €, die Mindest-KÖSt bei 500 €. Zwei konkrete Dinge lohnen sich aber: Wenn du den Gewinnfreibetrag nutzt, plane deine Investitionen künftig in echte Anschaffungen statt Wertpapiere. Und weil die Homeoffice-Pauschale wegfällt, richte dir ab 2027 ein sauberes Belegsystem ein, damit du die tatsächlichen Kosten geltend machen kannst.
Häufige Fragen
Was ändert sich mit dem Doppelbudget 2027/2028 für kleine Betriebe?
Die wichtigsten Punkte für kleine Betriebe in Österreich: Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag fällt von 2027 bis 2029 die Wertpapierdeckung weg (nur noch körperliche Investitionen zählen), die Arbeitsplatz- bzw. Homeoffice-Pauschale wird ab 2027 abgeschafft, der Sachbezug für E-Firmenautos steigt, und bei GmbHs kommen eine gestaffelte Körperschaftsteuer ab 2028 sowie strengere Regeln für Verrechnungskonten.
Fällt die Homeoffice- bzw. Arbeitsplatzpauschale wirklich weg?
Ja, nach dem Budgetbegleitgesetz entfällt die Arbeitsplatz- bzw. Telearbeitspauschale ab 2027. Tatsächliche, nachgewiesene Kosten für das Arbeiten von zu Hause bleiben aber weiter absetzbar. Wer die Pauschale bisher genutzt hat, sollte ab 2027 Belege sammeln.
Wie wird das E-Firmenauto ab 2027 besteuert?
Der bisher steuerfreie Sachbezug für Elektro-Firmenautos entfällt schrittweise. Geplant sind 2027 ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 € pro Monat) und ab 2028 0,625 % (maximal 300 € pro Monat). E-Autos bleiben damit günstiger als Verbrenner, aber nicht mehr gratis.
Ändert sich die Kleinunternehmergrenze?
Nein. Die Umsatzsteuer-Kleinunternehmergrenze von 55.000 € und die Mindestkörperschaftsteuer von 500 € pro Jahr bleiben unverändert. Hier besteht für kleine Betriebe also kein Handlungsbedarf.
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