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Steuertipps zum Jahresende 2026: Was du als Betrieb jetzt noch tun solltest

Ratgeber · 8. Oktober 2026 · 7 Minuten

Das letzte Quartal ist die wichtigste Zeit für deine Steuer – hier entscheidet sich, wie viel vom Gewinn 2026 beim Finanzamt landet. Und heuer tickt die Uhr doppelt: Der Investitionsfreibetrag ist auf 20 % erhöht, aber nur noch bis 31. Dezember, und 2026 ist auch das letzte Jahr für den Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren. Was du bis Jahresende wirklich auf dem Schirm haben solltest.

Kurz gesagt

  • Investitionsfreibetrag: 20 % statt 10 % (öko 22 %) – nur für Anschaffungen bis 31.12.2026.
  • Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag läuft automatisch; für mehr musst du noch heuer investieren.
  • 2026 = letztes Wertpapier-Jahr: ab 2027 zählen für den Gewinnfreibetrag nur noch körperliche Investitionen.
  • Kleine Anschaffungen bis 1.000 € sofort voll absetzen.

Hinweis: Dieser Artikel betrifft Österreich und ist ein praktischer Überblick, keine Steuerberatung. Was in deinem Fall sinnvoll ist, rechnet dir dein Steuerberater oder deine Steuerberaterin durch – die konkreten Beträge hängen von deinem Gewinn und deiner Rechtsform ab.

1. Investitionsfreibetrag: 20 % statt 10 % – aber nur noch heuer

Das ist der stärkste Hebel zum Jahresende 2026. Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist befristet verdoppelt: Für Anschaffungen von November 2025 bis 31. Dezember 2026 gibt es 20 % der Investitionssumme als zusätzlichen Freibetrag – bei Ökoinvestitionen 22 % (z. B. E-Fahrzeuge, bestimmte Energie- und Klimamaßnahmen). Ab 2027 fällt das wieder auf die regulären 10 % bzw. 15 % zurück.

Das Besondere: Der IFB kommt zusätzlich zur normalen Abschreibung – du setzt also das Wirtschaftsgut ganz normal über die Nutzungsdauer ab und bekommst obendrauf den Freibetrag. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Investition von 100.000 € sind das heuer 20.000 € zusätzlicher Freibetrag statt 10.000 €. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 1 Mio. € pro Jahr und Betrieb.

Begünstigt ist abnutzbares Anlagevermögen mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer. Der IFB steht – anders als der Gewinnfreibetrag – allen Betrieben offen, auch GmbHs. Wenn du also ohnehin eine größere Anschaffung planst (Maschine, Fahrzeug, IT, Einrichtung), lohnt es sich zu prüfen, ob sie noch 2026 wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme bzw. Anschaffung bis Jahresende.

2. Gewinnfreibetrag: den Gewinn gezielt senken

Wenn du Einzelunternehmer, Freiberufler oder an einer Personengesellschaft beteiligt bist (also keine GmbH), ist der Gewinnfreibetrag (GFB) dein zweiter großer Hebel.

Grundfreibetrag – kommt von allein

Für Gewinne bis 33.000 € bekommst du 15 % automatisch, also bis zu 4.950 € – ganz ohne Investition und ohne Antrag. Dafür musst du nichts tun; das zieht das Finanzamt über die Steuererklärung.

Investitionsbedingter Teil – dafür musst du investieren

Über 33.000 € Gewinn gibt es zusätzlich einen investitionsbedingten Freibetrag (gestaffelt 13 % / 7 % / 4,5 %, in Summe bis zu 46.400 € pro Jahr). Den bekommst du aber nur, wenn du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst – neue körperliche Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer. Wichtig: Für dasselbe Wirtschaftsgut kannst du entweder den Gewinnfreibetrag oder den Investitionsfreibetrag ansetzen, nicht beides – hier lohnt die Rechnung mit dem Steuerberater.

2026 ist das letzte Wertpapier-Jahr

Heuer zählen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag noch bestimmte Wertpapiere. Ab dem Wirtschaftsjahr 2027 ist die Wertpapierdeckung nach dem Doppelbudget vorerst ausgesetzt – dann zählen nur noch körperliche Investitionen. Wer den GFB bisher am Jahresende schnell mit Wertpapieren ausgeschöpft hat, sollte das 2026 ein letztes Mal nutzen. Mehr dazu im Ratgeber zum Doppelbudget 2027/2028.

3. Kleine Anschaffungen bis 1.000 € sofort absetzen

Nicht jede Investition muss groß sein. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € (netto, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist) kannst du im Anschaffungsjahr sofort und voll als Betriebsausgabe absetzen, statt sie über Jahre abzuschreiben. Diese Grenze gilt in Österreich seit 2023. Für den typischen Büro- und Werkstattbedarf – Laptop, Drucker, Werkzeug, Monitor – heißt das: Eine Anschaffung noch vor dem 31. Dezember wirkt heuer sofort gewinnmindernd.

4. Die üblichen Jahresend-Hebel nicht vergessen

Neben den großen Punkten gibt es die Klassiker, die jedes Jahr etwas bringen: offene Eingangsrechnungen und betriebliche Ausgaben, die ohnehin anstehen, noch 2026 bezahlen (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zählt der Zahlungszeitpunkt). SVS-Vorauszahlungen können als Betriebsausgabe wirken. Und ganz praktisch: den Registrierkassen-Jahresbeleg zum Monatsende Dezember erstellen und prüfen. Wichtig bei allem ist, dass Belege und Rechnungen vollständig und sauber erfasst sind – sonst verschenkst du Abzüge, die dir zustehen.

Was heißt das jetzt für dich?

Die Kurzfassung: Wenn du ohnehin investieren willst, ist 2026 steuerlich ein besonders gutes Jahr dafür – der erhöhte Investitionsfreibetrag und das letzte Wertpapier-Jahr laufen beide mit dem 31. Dezember aus. Setz dich im Oktober oder November mit deinem Steuerberater zusammen, schau dir deinen voraussichtlichen Gewinn an und entscheide, welche Anschaffungen du vorziehst. Je sauberer deine Zahlen und Belege übers Jahr erfasst sind, desto schneller und genauer geht das – und desto weniger verschenkst du.

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Häufige Fragen

Bis wann gilt der erhöhte Investitionsfreibetrag von 20 Prozent?

Die erhöhten Sätze gelten für Anschaffungen von November 2025 bis 31. Dezember 2026. Statt der regulären 10 Prozent gibt es 20 Prozent, bei Ökoinvestitionen 22 statt 15 Prozent. Ab 2027 gelten wieder die regulären Sätze. Wer ohnehin investieren will, fährt mit einer Anschaffung noch 2026 also deutlich besser.

Was ist der Unterschied zwischen Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag steht nur natürlichen Personen zu (Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften) und hat einen automatischen Grundfreibetrag von 15 Prozent bis 33.000 Euro Gewinn. Der Investitionsfreibetrag gilt für alle Betriebe, auch GmbHs, setzt aber eine Investition voraus. Für dasselbe Wirtschaftsgut kann man nur eines von beiden nutzen, nicht beides.

Kann ich den Gewinnfreibetrag 2026 noch mit Wertpapieren ausschöpfen?

Ja, 2026 ist das letzte Jahr dafür. Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zählen heuer noch bestimmte Wertpapiere. Ab dem Wirtschaftsjahr 2027 ist die Wertpapierdeckung nach dem Doppelbudget vorerst ausgesetzt, dann zählen nur noch körperliche Investitionen. Wer den Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren nutzen will, sollte das also noch 2026 tun.

Bis zu welchem Betrag kann ich kleine Anschaffungen sofort absetzen?

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro (netto bei Vorsteuerabzug) können im Anschaffungsjahr sofort und voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden, statt sie über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Diese Grenze gilt in Österreich seit 2023. Eine Anschaffung noch vor dem 31. Dezember wirkt damit sofort gewinnmindernd.

Weiterlesen: Doppelbudget 2027/2028 · Betriebsausgaben richtig absetzen · GmbH oder Einzelunternehmen?

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