Kurz gesagt
- Steuerfrei bleibt dein Nebengewinn bis 730 € (AT) / 410 € (DE) pro Jahr.
- Sozialversicherung (AT): SVS ab 6.613,20 € Gewinn (Neue Selbständige); Gewerbe ab Tag 1.
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmer bis 55.000 € (AT) / 25.000 € (DE) Umsatz.
- Geringfügig (als Angestellte/r): bis 551,10 €/Monat (AT, 2026) – das ist etwas anderes als selbstständig.
Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Steuerberatung. Aber wenn du die vier Grenzen einmal auseinanderhältst, verschwindet die meiste Verwirrung von selbst.
Grenze 1 – steuerfrei: 730 € (AT) / 410 € (DE)
Das ist die Zahl, die die meisten meinen. Verdienst du nebenbei selbstständig dazu, bleibt dieser Gewinn bis zu einem kleinen Freibetrag steuerfrei: in Österreich der Veranlagungsfreibetrag von 730 € pro Jahr (mit Einschleifregelung bis 1.460 €), in Deutschland der Härteausgleich bis 410 €. Darüber wird der Nebengewinn zu deinem übrigen Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – und weil der Tarif progressiv ist, landet er oben drauf. Von einem größeren Nebenverdienst bleibt also netto weniger übrig, als viele denken.
Grenze 2 – Sozialversicherung
Die zweite Grenze hat mit der Steuer nichts zu tun, sie betrifft die Pflichtversicherung – und hier trennen sich AT und DE.
In Österreich liegt die SVS-Versicherungsgrenze 2026 bei 6.613,20 € Gewinn pro Jahr. Als Neue/r Selbständige/r bist du erst darüber pflichtversichert; als Gewerbetreibende/r dagegen ab dem ersten Tag – allerdings mit der möglichen Kleinstunternehmer-Ausnahme. Die Details stehen im Artikel zur SVS-Grenze. In Deutschland ist es entspannter: Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, bleibst du über deinen Hauptjob krankenversichert, ohne zusätzliche Beiträge.
Grenze 3 – Umsatzsteuer: Kleinunternehmer
Die dritte Grenze betrifft die Umsatzsteuer – und hier zählt ausnahmsweise nicht der Gewinn, sondern der Umsatz. Bis 55.000 € Jahresumsatz in Österreich (mit 10 % Toleranz) bzw. 25.000 € Vorjahresumsatz in Deutschland bleibst du Kleinunternehmer und verrechnest keine Umsatzsteuer. Ein wichtiger Punkt für Nebenerwerb: Dein Angestelltengehalt zählt hier nicht mit – nur dein selbstständiger Umsatz. Mehr dazu im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Grenze 4 – geringfügig: die Verwechslungsfalle
Jetzt die Grenze, die ständig mit den anderen vermischt wird. Die Geringfügigkeitsgrenze (in Österreich 2026: 551,10 € pro Monat) betrifft eine zusätzliche Anstellung – also einen kleinen Zweitjob als Angestellte/r, nicht deine Selbstständigkeit. Wer geringfügig angestellt dazuverdient, bleibt bis zu dieser Grenze sozialversicherungsfrei. Für deine eigene selbstständige Tätigkeit gilt sie nicht – da zählen die Grenzen 1 bis 3. Diese Verwechslung ist der häufigste Grund, warum Zahlen durcheinandergeraten.
Der Denkfehler, den fast alle machen
Siehst du das Muster? Jede Grenze beantwortet eine andere Frage: 730 €/410 € sagt, ab wann du Steuer zahlst. 6.613,20 € sagt (in AT), ab wann die Sozialversicherung greift. 55.000 €/25.000 € sagt, ab wann du Umsatzsteuer verrechnest. Und 551,10 € gilt nur für eine geringfügige Anstellung. Es gibt also keine einzige „Dazuverdienst-Grenze" – und wer alle in einen Topf wirft, plant zwangsläufig mit der falschen Zahl.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
In Österreich bleiben Nebeneinkünfte bis 730 € pro Jahr steuerfrei (Veranlagungsfreibetrag, mit Einschleifregelung bis 1.460 €). In Deutschland gilt ein ähnlicher Härteausgleich bis 410 €. Übersteigst du diese Grenze, wird der Gewinn zum übrigen Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Ab wann muss ich Sozialversicherung zahlen?
In Österreich liegt die SVS-Versicherungsgrenze 2026 bei 6.613,20 € Gewinn pro Jahr: Neue Selbständige sind erst darüber pflichtversichert, Gewerbetreibende dagegen ab dem ersten Tag (mit möglicher Kleinstunternehmer-Ausnahme). In Deutschland bleibst du bei echter Nebenberuflichkeit über deinen Hauptjob krankenversichert, ohne zusätzliche Beiträge.
Bis zu welchem Umsatz bin ich Kleinunternehmer?
Für die Umsatzsteuer gilt: bis 55.000 € Jahresumsatz in Österreich (mit 10 % Toleranz) bzw. 25.000 € Vorjahresumsatz in Deutschland bleibst du Kleinunternehmer und verrechnest keine Umsatzsteuer. Wichtig: Hier zählt der Umsatz, nicht der Gewinn – und ein Angestelltengehalt zählt nicht mit.
Was ist der Unterschied zwischen geringfügig und selbstständig dazuverdienen?
Geringfügig dazuverdienen heißt: ein zusätzliches Angestelltenverhältnis bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026 in Österreich 551,10 € pro Monat). Selbstständig dazuverdienen heißt: eigenes Gewerbe oder freie Tätigkeit – dort gelten die Steuer-, SVS- und Umsatzsteuergrenzen, nicht die Geringfügigkeitsgrenze. Die beiden werden oft verwechselt.
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