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Wie viel darf ich nebenbei dazuverdienen? Die Grenzen im Überblick

Ratgeber · 6. Oktober 2026 · 6 Minuten

„Wie viel darf ich dazuverdienen?" ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort lautet ehrlich: Es kommt darauf an, welche Grenze du meinst. Denn es gibt nicht eine, sondern vier verschiedene, und jede beantwortet eine andere Frage. Hier stehen sie sauber getrennt, mit den aktuellen Zahlen für Österreich und Deutschland.

Kurz gesagt

  • Steuerfrei bleibt dein Nebengewinn bis 730 € (AT) / 410 € (DE) pro Jahr.
  • Sozialversicherung (AT): SVS ab 6.613,20 € Gewinn (Neue Selbständige); Gewerbe ab Tag 1.
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmer bis 55.000 € (AT) / 25.000 € (DE) Umsatz.
  • Geringfügig (als Angestellte/r): bis 551,10 €/Monat (AT, 2026) – das ist etwas anderes als selbstständig.

Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Steuerberatung. Aber wenn du die vier Grenzen einmal auseinanderhältst, verschwindet die meiste Verwirrung von selbst.

Grenze 1 – steuerfrei: 730 € (AT) / 410 € (DE)

Das ist die Zahl, die die meisten meinen. Verdienst du nebenbei selbstständig dazu, bleibt dieser Gewinn bis zu einem kleinen Freibetrag steuerfrei: in Österreich der Veranlagungsfreibetrag von 730 € pro Jahr (mit Einschleifregelung bis 1.460 €), in Deutschland der Härteausgleich bis 410 €. Darüber wird der Nebengewinn zu deinem übrigen Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – und weil der Tarif progressiv ist, landet er oben drauf. Von einem größeren Nebenverdienst bleibt also netto weniger übrig, als viele denken.

Grenze 2 – Sozialversicherung

Die zweite Grenze hat mit der Steuer nichts zu tun, sie betrifft die Pflichtversicherung – und hier trennen sich AT und DE.

In Österreich liegt die SVS-Versicherungsgrenze 2026 bei 6.613,20 € Gewinn pro Jahr. Als Neue/r Selbständige/r bist du erst darüber pflichtversichert; als Gewerbetreibende/r dagegen ab dem ersten Tag – allerdings mit der möglichen Kleinstunternehmer-Ausnahme. Die Details stehen im Artikel zur SVS-Grenze. In Deutschland ist es entspannter: Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, bleibst du über deinen Hauptjob krankenversichert, ohne zusätzliche Beiträge.

Grenze 3 – Umsatzsteuer: Kleinunternehmer

Die dritte Grenze betrifft die Umsatzsteuer – und hier zählt ausnahmsweise nicht der Gewinn, sondern der Umsatz. Bis 55.000 € Jahresumsatz in Österreich (mit 10 % Toleranz) bzw. 25.000 € Vorjahresumsatz in Deutschland bleibst du Kleinunternehmer und verrechnest keine Umsatzsteuer. Ein wichtiger Punkt für Nebenerwerb: Dein Angestelltengehalt zählt hier nicht mit – nur dein selbstständiger Umsatz. Mehr dazu im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.

Grenze 4 – geringfügig: die Verwechslungsfalle

Jetzt die Grenze, die ständig mit den anderen vermischt wird. Die Geringfügigkeitsgrenze (in Österreich 2026: 551,10 € pro Monat) betrifft eine zusätzliche Anstellung – also einen kleinen Zweitjob als Angestellte/r, nicht deine Selbstständigkeit. Wer geringfügig angestellt dazuverdient, bleibt bis zu dieser Grenze sozialversicherungsfrei. Für deine eigene selbstständige Tätigkeit gilt sie nicht – da zählen die Grenzen 1 bis 3. Diese Verwechslung ist der häufigste Grund, warum Zahlen durcheinandergeraten.

Der Denkfehler, den fast alle machen

Siehst du das Muster? Jede Grenze beantwortet eine andere Frage: 730 €/410 € sagt, ab wann du Steuer zahlst. 6.613,20 € sagt (in AT), ab wann die Sozialversicherung greift. 55.000 €/25.000 € sagt, ab wann du Umsatzsteuer verrechnest. Und 551,10 € gilt nur für eine geringfügige Anstellung. Es gibt also keine einzige „Dazuverdienst-Grenze" – und wer alle in einen Topf wirft, plant zwangsläufig mit der falschen Zahl.

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Welcher Grenze du dich näherst, siehst du nur, wenn du deine Zahlen laufend im Blick hast. In SyxERP laufen Umsatz und Gewinn automatisch aus deinen Belegen zusammen – du erkennst früh, wenn du dich der Umsatzsteuer- oder der SVS-Grenze näherst, statt es erst beim Jahresabschluss zu merken. Für Österreich und Deutschland. Am besten in einer kurzen Demo ansehen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?

In Österreich bleiben Nebeneinkünfte bis 730 € pro Jahr steuerfrei (Veranlagungsfreibetrag, mit Einschleifregelung bis 1.460 €). In Deutschland gilt ein ähnlicher Härteausgleich bis 410 €. Übersteigst du diese Grenze, wird der Gewinn zum übrigen Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ab wann muss ich Sozialversicherung zahlen?

In Österreich liegt die SVS-Versicherungsgrenze 2026 bei 6.613,20 € Gewinn pro Jahr: Neue Selbständige sind erst darüber pflichtversichert, Gewerbetreibende dagegen ab dem ersten Tag (mit möglicher Kleinstunternehmer-Ausnahme). In Deutschland bleibst du bei echter Nebenberuflichkeit über deinen Hauptjob krankenversichert, ohne zusätzliche Beiträge.

Bis zu welchem Umsatz bin ich Kleinunternehmer?

Für die Umsatzsteuer gilt: bis 55.000 € Jahresumsatz in Österreich (mit 10 % Toleranz) bzw. 25.000 € Vorjahresumsatz in Deutschland bleibst du Kleinunternehmer und verrechnest keine Umsatzsteuer. Wichtig: Hier zählt der Umsatz, nicht der Gewinn – und ein Angestelltengehalt zählt nicht mit.

Was ist der Unterschied zwischen geringfügig und selbstständig dazuverdienen?

Geringfügig dazuverdienen heißt: ein zusätzliches Angestelltenverhältnis bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026 in Österreich 551,10 € pro Monat). Selbstständig dazuverdienen heißt: eigenes Gewerbe oder freie Tätigkeit – dort gelten die Steuer-, SVS- und Umsatzsteuergrenzen, nicht die Geringfügigkeitsgrenze. Die beiden werden oft verwechselt.

Weiterlesen: Kleinunternehmer im Nebenerwerb · Die SVS-Grenze · Selbstständig trotz Vollzeitjob

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