Kurz gesagt
- Arbeitgeber: keine generelle Meldepflicht – aber Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeit & Konkurrenzverbot prüfen.
- Steuer: Nebeneinkünfte bis 730 € (AT) bzw. 410 € (DE) steuerfrei; darüber zum Gehalt addiert und mit deinem Satz versteuert.
- Sozialversicherung: in AT evtl. SVS-Mehrfachversicherung (nur bis Höchstbeitragsgrundlage); in DE bleibst du bei Nebenberuflichkeit über den Job versichert.
- Umsatzgrenze: die 55.000 € gelten nur für deinen selbstständigen Umsatz – das Gehalt zählt nicht mit.
Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der eigene Fall gehört einmal mit Steuerberater, WKO/IHK oder der SVS besprochen. Aber das Grundgerüst ist gut überschaubar.
1. Der Arbeitgeber: musst du fragen?
Die häufigste Sorge zuerst. Eine generelle Pflicht, den Arbeitgeber über eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, gibt es nicht. Zwei Dinge solltest du aber prüfen: Steht in deinem Arbeitsvertrag etwas zu Nebentätigkeiten (manchmal ist eine Zustimmung vorgesehen)? Und machst du deinem Arbeitgeber mit deiner Tätigkeit Konkurrenz? Solange du keine Konkurrenz betreibst, deine Arbeitsleistung im Hauptjob nicht leidet und der Vertrag nichts anderes verlangt, bist du frei. Im Zweifel ist das offene Gespräch meist der entspannteste Weg – dann gibt es später keine Überraschungen.
2. Die Steuer: der Freibetrag und die Progression
Hier gibt es eine gute und eine wichtige Nachricht. Die gute: Kleine Nebeneinkünfte bleiben steuerfrei. In Österreich gilt der Veranlagungsfreibetrag von 730 € pro Jahr (mit einer Einschleifregelung bis 1.460 €). In Deutschland gibt es einen ähnlichen Härteausgleich bis 410 €. Bleibst du darunter, musst du die Nebeneinkünfte nicht versteuern.
Die wichtige Nachricht: Sobald du darüber liegst, wird dein selbstständiger Gewinn zu deinem Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Und weil die Einkommensteuer progressiv ist, landet dieser Zusatzgewinn oben drauf – also im höheren Bereich deines Tarifs. Vom Nebenverdienst bleibt netto weniger übrig, als viele erwarten. Deshalb: von Anfang an einen Teil zur Seite legen für die spätere Steuernachzahlung, dann trifft dich die Rechnung nicht kalt. Überschreitest du in Österreich die 730 €, wird zudem eine Einkommensteuererklärung fällig (elektronisch über FinanzOnline).
3. Die Sozialversicherung: hier trennen sich AT und DE
Das ist der Punkt mit den meisten Missverständnissen, und er läuft in den beiden Ländern unterschiedlich.
Österreich
Meldest du ein Gewerbe an, kommt zur Pflichtversicherung aus deiner Anstellung (ASVG) die SVS hinzu – das nennt sich Mehrfachversicherung. Das klingt teurer, als es ist: Beiträge fallen insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an, und was du über beide Versicherungen zu viel zahlst, bekommst du auf Antrag erstattet. Für ganz kleine Nebenerwerbe gibt es außerdem die Kleinstunternehmer-Ausnahme, mit der du dich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen kannst. Die Details dazu stehen im Artikel zur SVS-Grenze.
Deutschland
Hier ist es meist einfacher: Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, bist du weiter über deinen Job krankenversichert – ohne höhere Beiträge. Ob „nebenberuflich" gilt, entscheidet die Krankenkasse in einer Gesamtschau: Faustregeln sind unter 20 Wochenstunden Selbstständigkeit und dass der Job wirtschaftlich die Hauptrolle spielt. Wächst die Selbstständigkeit über den Job hinaus, kann sie als hauptberuflich eingestuft werden – dann ändert sich die Versicherung. Im Zweifel früh bei der Krankenkasse nachfragen.
4. Die Umsatzgrenze: das Gehalt zählt nicht mit
Eine kurze Entwarnung, weil hier viele unnötig nervös werden: Für die Umsatzsteuer-Kleinunternehmergrenze (55.000 € in Österreich) zählt nur dein selbstständiger Umsatz. Dein Angestelltengehalt ist Lohn, kein Umsatz – es wird bei dieser Grenze nicht mitgerechnet. Du kannst also gut verdienen im Job und trotzdem entspannt Kleinunternehmer sein, solange dein Nebenerwerb-Umsatz unter der Grenze bleibt. Wie die Grenze genau funktioniert, steht im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Und der Start selbst?
Der bürokratische Teil ist überschaubar: Bei einer gewerblichen Tätigkeit brauchst du einen Gewerbeschein (in Österreich über die WKO/das Gewerberegister, in Deutschland die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt), und du meldest die selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt. Bestimmte freie Berufe brauchen kein Gewerbe. Danach kannst du loslegen – und Schritt für Schritt schauen, ob aus dem Nebenerwerb einmal mehr wird.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nebenbei selbstständig bin?
Eine generelle Meldepflicht gibt es nicht, aber ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich: Viele enthalten Regelungen zu Nebentätigkeiten oder ein Konkurrenzverbot. Solange du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machst, die Arbeitszeit nicht leidet und der Vertrag es nicht ausdrücklich verlangt, musst du in der Regel nichts melden. Im Zweifel offen ansprechen ist meist der ruhigste Weg.
Ab wann muss ich meine Nebeneinkünfte versteuern?
In Österreich bleiben Nebeneinkünfte bis 730 € pro Jahr steuerfrei (Veranlagungsfreibetrag, mit Einschleifregelung bis 1.460 €); übersteigen sie 730 €, wird eine Einkommensteuererklärung nötig. In Deutschland gilt ein ähnlicher Härteausgleich bis 410 €. Darüber wird der Gewinn zum Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Zahle ich für die nebenberufliche Selbstständigkeit extra Sozialversicherung?
In Österreich kann eine Mehrfachversicherung entstehen: Mit Gewerbe bist du zusätzlich in der SVS pflichtversichert, Beiträge fallen aber nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an, Überzahlungen werden erstattet; kleine Nebenerwerbe können sich über die Kleinstunternehmer-Ausnahme befreien lassen. In Deutschland bleibst du bei echter Nebenberuflichkeit über deinen Job krankenversichert, ohne höhere Beiträge.
Gilt die Kleinunternehmergrenze auch, wenn ich schon ein Gehalt beziehe?
Ja, und das Gehalt zählt nicht mit hinein. Für die Umsatzsteuer-Kleinunternehmergrenze (55.000 € in Österreich) zählt nur dein Umsatz aus der selbstständigen Tätigkeit. Dein Angestelltengehalt ist Lohn, kein Umsatz, und bleibt bei dieser Grenze außen vor.
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