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Nebenberuflich selbstständig trotz Vollzeitjob: geht das – und was ist erlaubt?

Ratgeber · 2. Oktober 2026 · 7 Minuten

Die Idee reift schon länger, aber der Vollzeitjob läuft – und der soll erst mal bleiben. Die gute Nachricht: nebenbei selbstständig zu sein, während du 40 Stunden angestellt bist, ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt nur ein paar Spielregeln, die du kennen solltest, damit du dir weder arbeitsrechtlich noch gesundheitlich selbst ein Bein stellst.

Kurz gesagt

  • Erlaubt ja – mit drei Grenzen: keine Konkurrenz zum Arbeitgeber, der Hauptjob darf nicht leiden, Vertrag beachten.
  • Arbeitgeber: AT informieren (empfohlen), DE darf nicht grundlos verbieten – aber Anzeigepflicht im Vertrag prüfen.
  • Zeit: AT Richtschnur 48 h/Woche & 11 h Ruhe; DE unter 20 h/Woche, damit es nebenberuflich bleibt.
  • Vorteil Vollzeit: Du bleibst hauptberuflich angestellt – in DE bleibt die Krankenversicherung über den Job.

Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Rechtsberatung. Bei kniffligen Vertragsklauseln hilft die Arbeiterkammer bzw. ein Arbeitsrechtler. Aber die Grundregeln kannst du dir gut selbst zurechtlegen.

Darf ich das überhaupt?

Ja. Es gibt kein generelles Verbot, neben einer Vollzeit-Anstellung selbstständig zu sein. Aber dein Arbeitsverhältnis setzt zwei klare Grenzen, die in beiden Ländern gelten:

Erstens das Konkurrenzverbot: Während dein Dienstverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Der angestellte Autoverkäufer, der nebenbei privat Gebrauchtwagen verkauft, hat ein Problem – der Grafiker im Büro, der am Wochenende Tortendeko verkauft, nicht. Zweitens die Treuepflicht: Deine Leistung im Hauptjob darf nicht leiden. Wer ständig übermüdet ist oder „zufällig" immer am selben Tag krank, riskiert Ärger.

Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?

Das läuft in den beiden Ländern etwas unterschiedlich. In Österreich gibt es keine generelle Pflicht, aber es wird empfohlen, den Arbeitgeber zu informieren – schon um spätere Konflikte zu vermeiden. In Deutschland darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht grundlos verbieten; er braucht „berechtigte Gründe" (etwa echte Konkurrenz oder Beeinträchtigung deiner Arbeit). Viele Verträge enthalten aber eine Anzeigepflicht – ein Blick in den Vertrag lohnt sich in beiden Fällen. Der sicherste Weg bleibt überall das offene Gespräch.

Die Zeitfrage – und ein ehrliches Wort

Ein hartes gesetzliches Stundenlimit für deine eigene Selbstständigkeit gibt es nicht – du bist dort dein eigener Chef. Zwei Richtschnuren solltest du aber kennen: In Österreich gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes als Maßstab (Richtwert 48 Stunden pro Woche gesamt, mindestens 11 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen), damit der Hauptjob nicht leidet. In Deutschland sollte die Selbstständigkeit unter rund 20 Wochenstunden bleiben – das ist zugleich die Grenze, ab der sie als „hauptberuflich" eingestuft werden könnte (dazu gleich mehr).

Und ehrlich: Rechne nach. 40 Stunden Job plus ein ernst gemeintes Nebengeschäft sind schnell 60 bis 70 Stunden pro Woche. Das geht eine Weile gut, aber nicht dauerhaft. Plane bewusst Pausen ein – der Nebenerwerb soll dich aufbauen, nicht ausbrennen.

Der versteckte Vorteil deines Vollzeitjobs

Jetzt der Punkt, der oft übersehen wird und klar für den Nebenerwerb spricht: Solange dein Hauptjob die Hauptsache bleibt, bist und bleibst du hauptberuflich angestellt – und das ist bequem.

In Deutschland heißt das: Deine Krankenversicherung läuft weiter über den Job, ohne zusätzliche Beiträge – solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt (Faustregeln: unter 20 Wochenstunden, und das selbstständige Einkommen übersteigt nicht dein Gehalt). In Österreich entsteht mit Gewerbe zwar eine SVS-Mehrfachversicherung zusätzlich zur Anstellung, aber Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an – was du insgesamt zu viel zahlst, bekommst du zurück. Die Details dazu stehen im Artikel zur SVS-Grenze.

Vorsicht bei Krankenstand und Urlaub

Ein Stolperstein, der teuer werden kann: Bist du im Krankenstand von deinem Hauptjob, darfst du nicht munter fürs eigene Gewerbe weiterarbeiten. Wer krankgeschrieben ist und gleichzeitig sein Nebengeschäft betreibt, riskiert im Ernstfall die Kündigung. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn das Nebengeschäft deine Haupttätigkeit sichtbar beeinträchtigt. Trenne die beiden Welten sauber.

Und die Steuer?

Kurz zusammengefasst, Details im eigenen Artikel: Dein Nebengewinn wird zum Gehalt addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – und weil der Tarif progressiv ist, landet er im oberen Bereich. Kleine Beträge bleiben steuerfrei (Veranlagungsfreibetrag 730 € in Österreich, Härteausgleich 410 € in Deutschland). Alles Weitere zu Steuer, Sozialversicherung und Umsatzgrenze steht im Überblicksartikel zum Nebenerwerb, und wie du dich konkret anmeldest, im Artikel zur Anmeldung.

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Häufige Fragen

Darf ich neben einem Vollzeitjob selbstständig sein?

Ja, grundsätzlich schon. Es gibt kein generelles Verbot, neben einer Vollzeit-Anstellung ein eigenes Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit zu betreiben. Entscheidend sind drei Grenzen: kein Wettbewerb mit dem Arbeitgeber, deine Arbeitsleistung im Hauptjob darf nicht leiden, und was dein Arbeitsvertrag an Melde- oder Zustimmungspflichten vorsieht.

Muss ich meinen Arbeitgeber fragen?

In Österreich solltest du den Arbeitgeber informieren, auch wenn der Vertrag nichts vorschreibt – das vermeidet Konflikte. In Deutschland darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht grundlos verbieten, kann aber bei berechtigten Gründen (etwa Konkurrenz) widersprechen; viele Verträge enthalten eine Anzeigepflicht. In beiden Ländern gilt: keine Konkurrenztätigkeit während des Dienstverhältnisses.

Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?

Ein fixes gesetzliches Limit für die eigene Selbstständigkeit gibt es nicht, aber zwei Richtschnuren: In Österreich gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Richtwert 48 Stunden pro Woche, 11 Stunden Ruhe) als Maßstab, damit der Hauptjob nicht leidet. In Deutschland sollte die Selbstständigkeit unter rund 20 Wochenstunden bleiben, damit sie nebenberuflich bleibt und die Krankenversicherung über den Job erhalten bleibt.

Bleibt meine Krankenversicherung über den Job bestehen?

In Deutschland ja, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt (Faustregeln: unter 20 Wochenstunden und das selbstständige Einkommen übersteigt nicht das Gehalt) – dann zahlst du keine zusätzlichen KV-Beiträge. In Österreich entsteht mit Gewerbe eine SVS-Mehrfachversicherung zusätzlich zur Anstellung; Beiträge fallen aber nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an, Überzahlungen werden erstattet.

Weiterlesen: Kleinunternehmer im Nebenerwerb · Nebenberuflich anmelden: Schritt für Schritt · Die SVS-Grenze

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