Kurz gesagt
- Österreich (seit 2025): bis 55.000 € brutto Jahresumsatz, plus 10 % Toleranz bis Jahresende.
- Deutschland (seit 2025): Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 €.
- Vorteil: keine Umsatzsteuer, einfachere Bürokratie. Preis dafür: kein Vorsteuerabzug.
- Faustregel: gut bei Privatkunden & wenig Investitionen, schlecht bei Geschäftskunden & teurer Anschaffung.
Vorweg wie immer: Das ist der praktische Überblick, keine Steuerberatung – bei der konkreten Entscheidung hilft dir dein Steuerberater am besten. Aber das Prinzip ist einfacher, als der Name klingt.
Was die Regelung überhaupt macht
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt konkret: Du schreibst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer (mit einem kleinen Hinweis auf die Befreiung), musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und ersparst dir ein gutes Stück Bürokratie. Für viele beim Start ein Segen.
Der Haken kommt auf der anderen Seite: Weil du keine Umsatzsteuer einnimmst, darfst du dir auch keine Vorsteuer zurückholen. Kaufst du einen Laptop für 1.200 € brutto, sind die enthaltenen 200 € Umsatzsteuer für dich echte Kosten – ein „normaler" Unternehmer bekäme sie vom Finanzamt zurück. Diesen einen Satz zu verstehen ist der halbe Weg zur richtigen Entscheidung.
Die Grenzen 2025 – neu und höher
Österreich
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Grenze bei 55.000 € brutto Jahresumsatz (vorher 35.000 € netto). Wichtig: Es ist jetzt eine Brutto-Grenze. Dazu gibt es eine faire Toleranzregel: Überschreitest du die 55.000 € um nicht mehr als 10 % (also bis 60.500 €), darfst du bis zum Jahresende weiter steuerfrei fakturieren. Erst wenn du auch diese 10 %-Marke sprengst, wird ab dem Umsatz, der sie übersteigt, Umsatzsteuer fällig. Neu ist außerdem, dass die Regelung EU-weit nutzbar wurde – für die meisten kleinen Betriebe bleibt aber die nationale Grenze das Entscheidende.
Deutschland
Auch hier wurde 2025 kräftig angehoben (§ 19 UStG neu). Es gelten jetzt zwei Werte gleichzeitig: Dein Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen (vorher 22.000 €), und im laufenden Jahr darfst du 100.000 € nicht übersteigen (vorher 50.000 € als bloße Prognose). Neu und wichtig: Reißt du die 100.000-€-Marke unterjährig, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort – ab genau dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, giltst du als Regelunternehmer und musst Umsatzsteuer verrechnen. Und seit 2025 ist es eine echte Steuerbefreiung, kein bloßer Aufschub.
Wann sich die Regelung lohnt – und wann nicht
Die Entscheidung hängt an zwei Fragen: Wer sind deine Kunden und wie viel kaufst du ein?
Sie lohnt sich, wenn du überwiegend an Privatkunden verkaufst und wenig investierst. Für Privatkunden ist dein Preis ohne Umsatzsteuer schlicht günstiger – du kannst 20 % billiger anbieten oder dieselbe Marge bei niedrigerem Preis halten. Und wer kaum Wareneinkauf oder teure Anschaffungen hat, verschenkt beim fehlenden Vorsteuerabzug auch fast nichts. Für Solo-Dienstleister mit Laptop und Kaffee ist das oft ideal.
Sie schadet dir in zwei Fällen. Erstens, wenn du vor allem Geschäftskunden hast: Die holen sich die Umsatzsteuer ohnehin zurück, dein „steuerfreier" Preis bringt ihnen also keinen Vorteil – dir aber kostet er den eigenen Vorsteuerabzug. Zweitens, wenn du groß investierst (Maschinen, Warenlager, Fahrzeug): Ohne Vorsteuerabzug zahlst du auf jede Anschaffung die volle Umsatzsteuer aus eigener Tasche. In beiden Fällen kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung die klügere Wahl sein.
Der freiwillige Verzicht (Option zur Regelbesteuerung)
Du musst die Befreiung nicht nehmen. Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren – also Umsatzsteuer verrechnen und dafür den Vorsteuerabzug nutzen. Das ist der klassische Weg für alle mit hohen Startinvestitionen oder B2B-Fokus. Einziger Haken: Dieser Verzicht bindet dich mehrere Jahre (du kommst nicht sofort wieder heraus), deshalb ist es genau die Rechnung, die man einmal in Ruhe mit dem Steuerberater durchgeht, bevor man sie unterschreibt.
Nicht verwechseln
Ein kurzer, aber wichtiger Hinweis für Österreich: Der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (um den es hier geht) ist etwas anderes als die Versicherungsgrenze bei der SVS. Zwei verschiedene Grenzen, zwei verschiedene Behörden – nur der Name ähnelt sich. Wer selbstständig startet, sollte beide getrennt im Blick behalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025 in Österreich und Deutschland?
In Österreich liegt die Grenze seit 2025 bei 55.000 € brutto Jahresumsatz, mit einer Toleranz: Wird sie um höchstens 10 % überschritten, darf man bis zum Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren. In Deutschland gilt seit 2025: Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € betragen und der laufende Jahresumsatz 100.000 € nicht übersteigen.
Was ist der Nachteil der Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – darfst dir im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen zurückholen. Wer viel investiert oder einkauft, verschenkt damit Geld. Und bei Geschäftskunden bringt der fehlende Steuerausweis keinen Vorteil, weil die sich die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
In Österreich darfst du bis zu 10 % über der Grenze bis Jahresende weiter steuerfrei fakturieren; wird auch diese Toleranz gesprengt, ist ab dem Umsatz, der sie übersteigt, Umsatzsteuer zu verrechnen. In Deutschland endet die Kleinunternehmereigenschaft, sobald der laufende Jahresumsatz 100.000 € übersteigt – ab genau diesem Umsatz gilt die Regelbesteuerung.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Du kannst zur Regelbesteuerung optieren, also freiwillig Umsatzsteuer verrechnen und dafür den Vorsteuerabzug nutzen. Das lohnt sich vor allem bei hohen Anfangsinvestitionen oder überwiegend Geschäftskunden. Der Verzicht bindet dich allerdings mehrere Jahre – das gehört vorher durchgerechnet.
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