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Selbstständig machen in Österreich: die ersten Schritte, ohne Panik

Ratgeber · 22. August 2026 · 7 Minuten

Die Idee steht, die Motivation auch – und dann kommt dieser Berg aus Ämtern, Formularen und Abkürzungen: Gewerbe, GISA, SVS, NeuFöG, Finanzamt. Halb so wild. Gehen wir es der Reihe nach durch, in normaler Sprache.

Kurz gesagt

  • Gewerbe anmelden bei der Bezirksbehörde – mit NeuFöG meist gebührenfrei.
  • Innerhalb eines Monats bei SVS und Finanzamt melden.
  • Nicht verwechseln: USt-Kleinunternehmer (Steuer, bis 55.000 €) ist etwas anderes als SVS-Kleinunternehmer (Sozialversicherung).
  • Nutz das Gründerservice der Wirtschaftskammer – kostenlos und wirklich hilfreich.

Vorweg der ehrliche Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, und das hier ist keine Rechtsberatung. Es ist der Überblick, mit dem du weißt, was auf dich zukommt und welche Fragen du stellen musst. Und die beste Nachricht gleich am Anfang: Das Gründerservice der Wirtschaftskammer ist kostenlos, und die Leute dort machen genau das den ganzen Tag. Nutz das, bevor du dich durch zehn Foren wühlst.

Schritt 1: Das Gewerbe anmelden

Fast jede selbstständige Tätigkeit in Österreich braucht eine Gewerbeberechtigung. Angemeldet wird sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde – also der Bezirkshauptmannschaft oder, in Städten, dem Magistrat. Danach stehst du im GISA, dem Gewerbeinformationssystem.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Arten. Ein freies Gewerbe (viele Handels-, Dienstleistungs- und Online-Tätigkeiten) kannst du ohne Ausbildungsnachweis anmelden, das geht oft an einem Tag. Ein reglementiertes Gewerbe (etwa Handwerk wie Tischler oder Berufe wie Gastronomie) verlangt einen Befähigungsnachweis, also den Nachweis, dass du es kannst. Ob deins frei oder reglementiert ist, sagt dir das Gründerservice in zwei Minuten.

Schritt 2: NeuFöG – hol dir die Gebührenbefreiung

Das ist der Punkt, an dem du dir bares Geld sparst, und viele wissen es nicht. Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) befreit echte Neugründer von einer ganzen Reihe an Gebühren und Abgaben: von den Verwaltungsgebühren rund um die Gründung (inklusive der Gewerbeanmeldung), von bestimmten Gerichtsgebühren und, wenn du gleich Mitarbeiter anstellst, in den ersten Monaten sogar von manchen Lohnnebenkosten.

Der Haken ist nur ein Formular: Du brauchst das NeuFö2 mit einer Bestätigung, dass du eine Gründungsberatung gemacht hast (die gibt es eben bei der Wirtschaftskammer oder der SVS). Das legst du bei der Behörde vor, und die Gebühren fallen weg. Also unbedingt vor der Gewerbeanmeldung besorgen, nicht danach.

Schritt 3: Die Sozialversicherung (SVS), der unterschätzte Brocken

Sobald du ein Gewerbe hast, bist du bei der SVS pflichtversichert, und zwar für Kranken- und Pensionsversicherung. Melden musst du dich in der Regel innerhalb eines Monats. Das ist der Teil, den die meisten unterschätzen, weil die Beiträge real Geld kosten, während die Steuer am Anfang oft klein ist.

Zwei Dinge, die dir hier keiner laut genug sagt. Erstens die Nachzahlung: In den ersten Jahren schreibt dir die SVS nur vorläufige Beiträge auf einer geschätzten Grundlage vor. Wenn dann der echte Steuerbescheid kommt, wird nachbemessen, und oft flattert im dritten Jahr eine spürbare Nachzahlung herein. Leg dir also von Anfang an etwas zur Seite, dann ist es kein Schock.

Zweitens die Kleinunternehmer-Ausnahme, die dir am Anfang viel ersparen kann. Wenn dein Gewinn unter der Versicherungsgrenze bleibt (2026 sind das 6.613,20 Euro im Jahr) und dein Umsatz unter 55.000 Euro, und du die Voraussetzungen erfüllst (vereinfacht: du warst in den letzten fünf Jahren noch nicht lange selbstständig-pflichtversichert), dann kannst du dich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Übrig bleibt nur die Unfallversicherung mit rund 12,95 Euro pro Monat. Wichtig: Das musst du aktiv beantragen, es passiert nicht von allein.

Schritt 4: Das Finanzamt und die zwei „Kleinunternehmer"

Auch beim Finanzamt meldest du dich innerhalb eines Monats. Du füllst den Fragebogen (Verf 24) aus, am einfachsten online über FinanzOnline oder das Unternehmensserviceportal, und bekommst deine Steuernummer.

Und jetzt zum Klassiker, den wirklich jeder einmal verwechselt. Es gibt zwei völlig verschiedene „Kleinunternehmer":

  • Der USt-Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) betrifft die Umsatzsteuer: Bis 55.000 Euro Umsatz weist du keine USt aus und ersparst dir die Voranmeldungen. Dafür gibt's aber auch keinen Vorsteuerabzug.
  • Der SVS-Kleinunternehmer (aus Schritt 3) betrifft die Sozialversicherung – ob du dir die Kranken- und Pensionsbeiträge sparst.

Beide haben zufällig mit „klein" und teilweise mit 55.000 zu tun, aber sie sind zwei Paar Schuhe. Wenn dir jemand sagt „du bist eh Kleinunternehmer", frag nach, welchen er meint.

Schritt 5: Die Wirtschaftskammer

Mit dem Gewerbe bist du automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und zahlst die sogenannte Grundumlage. Klingt erst mal nach Pflichtbeitrag, hat aber eine gute Seite: In den ersten Jahren gibt es für Neugründer meist Erleichterungen, und du bekommst dafür das erwähnte Gründerservice, Beratungen und Vorlagen gratis dazu. Gerade am Anfang lohnt es sich, das wirklich zu nutzen.

Und dann? Der Papierkram, der bleibt

Wenn die Ämter erledigt sind, beginnt das eigentliche Geschäft, und damit der laufende Papierkram: Rechnungen schreiben (die richtig aussehen müssen), Einnahmen und Ausgaben festhalten, den Überblick über offene Posten behalten. Genau hier machen sich saubere Abläufe von Tag eins an bezahlt. Wer von Anfang an ordentlich erfasst, spart sich später das große Suchen, besonders wenn der erste Steuerbescheid und die SVS-Nachbemessung kommen.

Genau dafür bauen wir SyxERP: ein System aus Österreich, in dem Kunden, Rechnungen und die Zahlen von Anfang an zusammenlaufen, damit du dich um dein Geschäft kümmern kannst statt um Zettel. Schau's dir in einer kurzen Demo an.

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Für echte Neugründer ist sie dank NeuFöG von den Verwaltungsgebühren befreit. Du brauchst dafür das Formular NeuFö2 mit Bestätigung über eine Gründungsberatung (z. B. bei der Wirtschaftskammer).

Muss ich SVS zahlen, wenn ich nur wenig verdiene?

Nicht unbedingt. Bleibt dein Gewinn unter der Versicherungsgrenze (2026: 6.613,20 €) und dein Umsatz unter 55.000 €, und erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du die Kleinunternehmer-Ausnahme beantragen. Dann zahlst du nur die Unfallversicherung (rund 12,95 €/Monat).

Was ist der Unterschied zwischen USt- und SVS-Kleinunternehmer?

Der USt-Kleinunternehmer betrifft die Umsatzsteuer (bis 55.000 € Umsatz keine USt). Der SVS-Kleinunternehmer betrifft die Sozialversicherung (Befreiung von Kranken- und Pensionsbeiträgen). Zwei verschiedene Dinge.

Wie schnell muss ich mich bei SVS und Finanzamt melden?

In der Regel innerhalb eines Monats nach Start. Beim Finanzamt füllst du den Fragebogen (Verf 24) aus und bekommst deine Steuernummer.

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