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Einzelunternehmen oder e.U.? Die Rechtsform-Basics für den Start

Ratgeber · 11. Oktober 2026 · 6 Minuten

Wer in Österreich selbstständig wird, startet fast immer als Einzelunternehmen. Aber was bedeutet dann das „e.U." auf manchen Firmennamen? Muss man sich irgendwo eintragen lassen? Und schützt ein e.U. das Privatvermögen? Hier die Basics – ohne Juristendeutsch, mit dem einen Irrtum, der dich sonst teuer kommen kann.

Kurz gesagt

  • Einzelunternehmen ist die einfachste Form – es entsteht mit der Gewerbeanmeldung.
  • e.U. ist dasselbe, nur zusätzlich ins Firmenbuch eingetragen.
  • Pflicht zur Eintragung erst ab 700.000 € Umsatz (zwei Jahre) – darunter freiwillig.
  • Wichtig: Ein e.U. beschränkt die Haftung nicht – dafür bräuchtest du eine GmbH.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf Österreich und ist ein praktischer Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sind die WKO (kostenlose Gründungsberatung) oder ein Notar bzw. Steuerberater die richtige Adresse.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste und einfachste Rechtsform in Österreich – praktisch jedes EPU startet so. Du gründest es, indem du dein Gewerbe anmeldest (steuerlich zählt der Beginn mit den ersten Betriebsausgaben). Es gibt kein Mindestkapital, keinen Notar, keinen Gesellschaftsvertrag. Du bist das Unternehmen: Der gesamte Gewinn gehört dir – und du haftest für alle Schulden unbeschränkt, auch mit deinem Privatvermögen.

Was bedeutet „e.U."?

„e.U." steht für eingetragenes Einzelunternehmen. Es ist kein anderer Betrieb und keine andere Rechtsform im eigentlichen Sinn – es ist dasselbe Einzelunternehmen, nur zusätzlich ins Firmenbuch eingetragen. Das Firmenbuch ist das öffentliche Verzeichnis der österreichischen Unternehmen. Wer eingetragen ist, muss den Zusatz „e.U." im Firmennamen führen (z. B. „Mustertischlerei e.U.").

Muss ich mich eintragen lassen?

Für die meisten am Anfang lautet die Antwort: nein. Eine Pflicht zur Eintragung besteht erst, wenn dein Jahresnettoumsatz zwei Jahre in Folge über 700.000 € liegt – oder in einem einzigen Jahr über 1.000.000 €. Bis dahin ist die Eintragung freiwillig.

Wichtig zu wissen: Mit der Pflicht zur Firmenbucheintragung kommt auch die Pflicht zur doppelten Buchführung (Bilanz) – die einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist dann nicht mehr erlaubt. Eine freiwillige Eintragung unterhalb der Grenze löst diese Bilanzierungspflicht hingegen nicht aus.

Der häufigste Irrtum: e.U. ≠ weniger Haftung

Das ist der Punkt, an dem sich die meisten täuschen. Ein e.U. klingt „offizieller", aber es beschränkt deine Haftung nicht. Als Einzelunternehmer haftest du so oder so unbeschränkt mit deinem gesamten Vermögen – der Firmenbucheintrag ändert daran kein bisschen. Wenn dir Haftungsbeschränkung wichtig ist (etwa wegen hoher Risiken oder Investitionen), führt der Weg zur GmbH, nicht zum e.U. Wann sich das lohnt, liest du im Ratgeber GmbH oder Einzelunternehmen?

Was bringt dann die freiwillige Eintragung?

Es geht vor allem um Name und Auftreten:

  • Freier Firmenname: Als e.U. darfst du einen Sach- oder Fantasienamen wählen (plus „e.U."). Ohne Eintragung musst du unter deinem Vor- und Familiennamen auftreten.
  • Professionelleres Auftreten: Ein eingetragener Firmenname wirkt für manche Kunden und Partner seriöser und erleichtert laut WKO teils den Zugang zu Ausschreibungen und internationalem Geschäft.
  • Überschaubare Kosten: Die Eintragung eines Einzelunternehmens kostet rund 90 €; als Neugründer kann über das NeuFöG eine Gebührenbefreiung greifen (mit Beratungsbestätigung von WKO bzw. SVS).

Dem stehen mehr Formalpflichten gegenüber: Als eingetragenes Unternehmen musst du auf Geschäftspapieren und der Website Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angeben.

Firmenname: mit und ohne Eintragung

Kurz gegenübergestellt: Nicht eingetragen → „Maria Mustermann" (Familienname + mindestens ein ausgeschriebener Vorname), optional mit einer Geschäftsbezeichnung wie „Maria Mustermann – Grafik & Design". Eingetragen → z. B. „Pixelwerk e.U." als frei gewählter Name.

Wie du startest – die Basics in Kürze

Egal ob mit oder ohne e.U., der Weg in die Selbstständigkeit führt über dieselben Stationen: Gewerbe anmelden (bei der Gewerbebehörde / über das USP), Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung) und beim Finanzamt (Steuernummer, Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung). Die WKO wirst du automatisch als Mitglied. Den ganzen Ablauf Schritt für Schritt haben wir hier beschrieben: Selbstständig machen in Österreich – die ersten Schritte.

Was heißt das für dich?

Für die meisten Gründerinnen und Gründer reicht am Start das einfache Einzelunternehmen ohne Eintragung völlig – schnell, günstig, unkompliziert. Über ein e.U. lohnt es sich nachzudenken, wenn du einen eigenständigen Markennamen willst oder professioneller auftreten möchtest. Und wenn es dir um Haftungsschutz geht, ist nicht das e.U., sondern die GmbH das richtige Stichwort.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelunternehmen und einem e.U.?

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit und entsteht mit der Gewerbeanmeldung. Ein e.U. ist dasselbe Einzelunternehmen, nur zusätzlich ins Firmenbuch eingetragen. Das e.U. führt den Zusatz „e.U." im Namen und darf einen frei gewählten Firmennamen tragen. An der Tätigkeit, der Besteuerung und der Haftung ändert die Eintragung nichts.

Muss ich mein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen?

Nur wenn dein Jahresnettoumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 Euro liegt oder in einem einzigen Jahr über 1.000.000 Euro. Darunter ist die Eintragung freiwillig. Mit der Pflicht zur Eintragung kommt auch die Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanz.

Beschränkt ein e.U. meine Haftung?

Nein. Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt, also auch mit deinem Privatvermögen – ob mit oder ohne Firmenbucheintrag. Der Eintrag als e.U. ändert daran nichts. Wer die Haftung beschränken möchte, braucht eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH.

Welchen Firmennamen darf ich verwenden?

Ohne Firmenbucheintrag musst du deinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen verwenden, optional mit einer Geschäftsbezeichnung. Als eingetragenes e.U. darfst du auch einen Sach- oder Fantasienamen wählen, musst aber den Zusatz „e.U." führen und auf Geschäftspapieren Firmenbuchnummer und -gericht angeben.

Weiterlesen: Selbstständig machen in Österreich · GmbH oder Einzelunternehmen? · Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

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