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Die neue Paketabgabe in Österreich: was Betriebe wirklich wissen müssen

Ratgeber · 4. Oktober 2026 · 7 Minuten

Seit 1. Oktober 2026 gibt es sie: die österreichische Paketabgabe, 2 Euro pro Paket. Dazu ist seit dem Sommer die 150-Euro-Zollfreigrenze gefallen. Klingt nach teurem Ärger für jeden Onlinehändler – ist es für die meisten kleinen Betriebe aber nicht. Hier steht, wer wirklich zahlt, wo die Grenzen liegen und was dich beim Einkauf betrifft.

Kurz gesagt

  • Paketabgabe: 2 € pro Paket, seit 1. Oktober 2026, herkunftsunabhängig (AT, EU, Drittland).
  • Entscheidend: Schuldner ist nur ein Versandhändler mit über 100 Mio. € Umsatz – kleine Betriebe zahlen sie nicht direkt.
  • Über Marktplätze (Amazon & Co.) kann die Abgabe über die Plattform an dich weitergegeben werden.
  • Was dich eher trifft: der Wegfall der 150-€-Zollfreigrenze (seit 1. 7. 2026) beim Import aus Drittländern.

Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Steuerberatung – bei der konkreten Abwicklung hilft dein Steuerberater. Aber die Einordnung nimmt schon mal den Druck raus.

Was die Paketabgabe ist

Die Paketabgabe ist eine neue österreichische Abgabe von 2 Euro pro Paket, das im Versandhandel an Konsumenten in Österreich zugestellt wird. Sie gilt seit 1. Oktober 2026 und ist herkunftsunabhängig – es spielt also keine Rolle, ob das Paket aus Österreich, einem anderen EU-Land oder einem Drittland kommt. Gedacht ist sie vor allem, um die Masse an Billigpaketen von Temu, Shein & Co. zu verteuern.

Die entscheidende Grenze: wer zahlt überhaupt?

Und hier kommt die Entwarnung, die in den Schlagzeilen oft untergeht. Abgabepflichtig ist nicht jeder, der Pakete verschickt. Schuldner ist nur ein Versandhändler, der im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsatz aus Versandhandel im Inland erzielt hat. Diese Schwelle trifft die ganz Großen – Temu, Shein, Amazon, Zalando und Co. –, aber eben nicht den typischen kleinen Betrieb mit eigenem Shop.

Die einzige Stelle, an der es dich indirekt berühren kann: Verkaufst du über einen großen Marktplatz wie Amazon, kann die Plattform die Abgabe abrechnen und über die Gebühren an dich weiterreichen. Für deinen eigenen Webshop als kleiner Händler ändert sich dagegen nichts – du musst weder etwas berechnen noch melden.

Die Ausnahmen

Selbst für die großen Pflichtigen gibt es Bereichsausnahmen. Nicht erfasst sind unter anderem:

  • Lebensmittel-Lieferdienste (fertige Speisen, Lebensmittel außerhalb des klassischen Paketversands)
  • Click & Collect – also online bestellen, im Geschäft abholen
  • der Kauf im Geschäft mit anschließender Lieferung nach Hause
  • Sendungen von privat an privat

Was dich eher betrifft: der Wegfall der 150-€-Zollfreigrenze

Die zweite Änderung ist für kleine Betriebe oft die wichtigere – und sie ist EU-weit, betrifft also auch Deutschland. Seit 1. Juli 2026 ist die Zollfreigrenze von 150 Euro für Kleinsendungen aus Drittländern gefallen. Bisher waren Waren unter 150 € zollfrei (nur die Einfuhrumsatzsteuer fiel an). Jetzt gilt stattdessen ein pauschaler Zoll pro Warenkategorie (rund 3 €), dazu kommen Umsatzsteuer und mögliche Bearbeitungsgebühren (die genaue EU-Bearbeitungsgebühr ist im Detail noch in Ausarbeitung).

Konkret heißt das: Wer Ware günstig aus Drittländern bezieht – etwa Lagerware aus China oder im Dropshipping-Modell –, zahlt pro Sendung spürbar mehr als früher. Das günstige Nachschub-aus-China-Modell wird teurer, und du solltest deine Einkaufskalkulation neu rechnen.

Was das für kleine Betriebe praktisch bedeutet

Drei typische Fälle, kurz sortiert. Du verkaufst über deinen eigenen Shop: Bei der Paketabgabe bist du nicht Schuldner – entspann dich, hier ändert sich für dich nichts. Du verkaufst über große Marktplätze: Schau in die Gebührenaufstellung der Plattform, ob die 2 € pro Paket weitergereicht werden, und kalkuliere das in deine Marktplatz-Preise ein. Du importierst Ware aus Drittländern: Hier liegt der echte Kostenpunkt – rechne den weggefallenen Zollvorteil plus Zoll pro Warenkategorie in deine Einkaufspreise ein, bevor du die nächste Bestellung aus Fernost auslöst.

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Häufige Fragen

Was ist die österreichische Paketabgabe?

Seit 1. Oktober 2026 fällt in Österreich eine Paketabgabe von 2 € pro Paket an, das im Versandhandel an Konsumenten in Österreich zugestellt wird. Sie gilt herkunftsunabhängig – für Pakete aus Österreich, der EU und aus Drittländern. Schuldner ist aber nur der Versandhändler selbst, nicht jeder Betrieb.

Muss mein kleiner Betrieb die 2-€-Paketabgabe zahlen?

In aller Regel nicht direkt. Abgabepflichtig ist nur ein Versandhändler, der im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsatz aus Versandhandel im Inland erzielt hat – das trifft nur die ganz Großen. Verkaufst du allerdings über einen großen Marktplatz wie Amazon, kann die Plattform die Abgabe abrechnen und an dich weitergeben.

Was ändert sich beim Import aus Drittländern wie China?

Die EU hat die Zollfreigrenze von 150 € für Kleinsendungen aus Drittländern abgeschafft (seit 1. Juli 2026). Statt zollfrei gilt nun ein pauschaler Zoll pro Warenkategorie (rund 3 €), dazu kommen Umsatzsteuer und mögliche Bearbeitungsgebühren. Wer Ware günstig aus Drittländern bezieht, sollte seine Einkaufskosten neu rechnen.

Gilt die Paketabgabe auch für Pakete aus der EU oder aus Österreich?

Ja, die 2-€-Paketabgabe ist herkunftsunabhängig und betrifft auch inländische und EU-Pakete im Versandhandel. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel-Lieferdienste, Click & Collect, der Kauf im Geschäft mit Zustellung nach Hause und Sendungen von privat an privat.

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