Kurz gesagt
- Ohne Vereinbarung ist eine B2B-Rechnung rasch fällig (Praxis: 30 Tage) – überlass es nicht dem Zufall.
- Setz ein klares Zahlungsziel mit konkretem Datum direkt auf die Rechnung (oft 14 Tage).
- Skonto (z. B. 2 % bei Zahlung in 14 Tagen) belohnt schnelle Zahler.
- Bei großen Aufträgen: Anzahlung oder Teilrechnungen schützen deine Liquidität.
Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf Österreich und ist ein praktischer Überblick, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft dir die WKO weiter.
Was gilt, wenn du nichts vereinbarst?
Viele schreiben gar kein Zahlungsziel auf die Rechnung – und verschenken damit Kontrolle. Die Gesetzeslage: Zwischen Unternehmen ist die Zahlung nach § 907a UGB „ohne unnötigen Aufschub" fällig; in der Praxis gelten 30 Tage ab Rechnungserhalt als Standard, und der Verzug tritt danach automatisch ein – ganz ohne eigene Mahnung. Gegenüber Verbrauchern brauchst du für den Verzug dagegen meist zuerst eine Mahnung. Die Lehre daraus: Leg das Zahlungsziel lieber selbst fest, dann weißt du (und dein Kunde) genau, woran ihr seid.
Das richtige Zahlungsziel setzen
Als Faustregel gilt: Je kürzer das Zahlungsziel, desto schneller hast du dein Geld. Was üblich ist, hängt von der Branche ab – im Handwerk oft 14 Tage, bei Dienstleistern und in der IT meist 30 Tage, im Großhandel 30 bis 60 Tage. Für kleine Betriebe sind 14 Tage ein guter, fairer Standard.
Entscheidend ist die Formulierung: Schreib ein konkretes Fälligkeitsdatum auf die Rechnung, nicht nur „zahlbar innerhalb von 30 Tagen". „Bitte überweisen Sie bis 02.11.2026" ist klarer und schwerer zu übersehen als eine abstrakte Frist. Übrigens: Längere Fristen als 60 Tage sind im B2B nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und sachlicher Rechtfertigung zulässig.
Skonto: schnelle Zahler belohnen
Skonto ist ein kleiner Rabatt fürs schnelle Zahlen – ein sanfter Anreiz statt Druck. Eine typische Formulierung: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst 30 Tage netto." Der Kunde spart ein paar Prozent, du bekommst dein Geld früher. Gerade wenn deine eigene Liquidität knapp ist, kann sich das rechnen: Lieber 2 % Nachlass als zwei Monate auf eine große Summe zu warten. Höhe und Frist legst du selbst fest.
Anzahlung, Teilrechnung, Vorkasse
Bei größeren oder länger laufenden Aufträgen musst du nicht in Vorleistung gehen. Üblich und völlig legitim sind:
- Anzahlung bei Auftragsstart (z. B. 30–50 %), damit Material und Aufwand gedeckt sind.
- Teilrechnungen nach Meilensteinen – so fließt Geld laufend, statt alles am Ende.
- Vorkasse bei besonderem Risiko oder bei Neukunden, die du noch nicht einschätzen kannst.
Wichtig ist nur: Kommuniziere das vorab klar und halte es im Angebot oder Auftrag fest – dann gibt es später keine Überraschung.
Klare Rechnung = schnellere Zahlung
Eine Rechnung, die vollständig und verständlich ist, wird schneller bezahlt. Achte auf die korrekten Pflichtangaben, ein gut sichtbares Fälligkeitsdatum, deine IBAN und – wo möglich – einen Zahlungs-QR-Code. Und der vielleicht wichtigste Punkt: Stell die Rechnung sofort nach der Leistung, nicht erst Wochen später. Je frischer die Leistung beim Kunden ist, desto schneller zahlt er.
Der gesetzliche Rückhalt
Falls doch einmal spät gezahlt wird, bist du nicht schutzlos. Im B2B tritt der Verzug automatisch ein, und du darfst Verzugszinsen verlangen: gesetzlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) – im zweiten Halbjahr 2026 sind das rund 10,73 % p. a. Dazu kommt eine Betreibungskostenpauschale von 40 € (§ 458 UGB), ganz ohne Nachweis. Ein dezenter Hinweis auf der Rechnung („Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen gemäß § 456 UGB") wirkt oft schon vorbeugend. Wie du vorgehst, wenn gar nichts hilft, steht im Ratgeber Der Kunde zahlt nicht.
Was heißt das für dich?
Pünktliche Zahlungen sind kein Glück, sondern das Ergebnis klarer Bedingungen: ein konkretes Zahlungsziel, ein Skonto-Anreiz, bei großen Aufträgen eine Anzahlung – und eine saubere Rechnung, die du sofort stellst. Wer das von Anfang an sauber aufsetzt, spart sich die meisten Mahnungen und hat ein ruhigeres Konto.
Häufige Fragen
Wann ist eine Rechnung fällig, wenn ich kein Zahlungsziel angebe?
Zwischen Unternehmen ist die Zahlung nach § 907a UGB ohne unnötigen Aufschub fällig; in der Praxis gelten 30 Tage ab Rechnungserhalt als Standard, und der Verzug tritt danach automatisch ein – ohne eigene Mahnung. Gegenüber Verbrauchern braucht es für den Verzug in der Regel zuerst eine Mahnung. Am besten legst du das Zahlungsziel aber selbst klar fest, statt es dem Gesetz zu überlassen.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
Das hängt von der Branche ab. Im Handwerk sind oft 14 Tage üblich, bei Dienstleistern und in der IT meist 30 Tage, im Großhandel 30 bis 60 Tage. Für kleine Betriebe gilt: Je kürzer das Zahlungsziel, desto schneller hast du dein Geld. 14 Tage sind ein guter, fairer Standard.
Wie funktioniert Skonto?
Skonto ist ein kleiner Rabatt für schnelle Zahlung. Eine typische Formulierung ist: 2 Prozent Abzug bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen, sonst 30 Tage netto. Der Kunde spart ein paar Prozent, du bekommst dein Geld früher – das hilft gerade bei knapper Liquidität. Du legst Höhe und Frist selbst fest und schreibst sie auf die Rechnung.
Darf ich eine Anzahlung oder Vorkasse verlangen?
Ja. Gerade bei größeren Aufträgen, langer Projektdauer oder neuen Kunden ist eine Anzahlung oder Teilrechnung nach Meilensteinen üblich und sinnvoll. Bei besonderem Risiko kannst du auch Vorkasse vereinbaren. Wichtig ist nur, dass du das vorher klar kommunizierst und im Angebot bzw. Auftrag festhältst.
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