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Der Kunde zahlt nicht: was du bei offenen Rechnungen tun kannst

Ratgeber · 22. August 2026 · 7 Minuten

Die Arbeit ist erledigt, die Rechnung ist raus – und dann: Funkstille. Nichts ärgert mehr, als dem eigenen Geld hinterherzulaufen. Die gute Nachricht: Du hast mehr Rechte, als du denkst, und ein klarer Ablauf nimmt dem Ganzen den Stress.

Kurz gesagt

  • Ist die Rechnung fällig und unbezahlt, ist der Kunde in Verzug – eine Mahnung ist gesetzlich nicht Pflicht.
  • Verzugszinsen: B2B rund 10,73 % (2026), sonst 4 % – plus 40 € Pauschale bei B2B.
  • Hilft nichts, gibt es das gerichtliche Mahnverfahren (Zahlungsbefehl, 4 Wochen Einspruch).
  • Nicht ewig warten: Forderungen verjähren nach 3 Jahren.

Vorweg: Ich bin kein Anwalt, das ist der praktische Überblick, keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen oder Streitfällen lohnt sich ein Anruf beim Anwalt, einem Inkassobüro oder der Wirtschaftskammer. Aber den normalen Ablauf kriegst du gut selbst hin.

Wann ist eine Rechnung überhaupt fällig?

Das ist der Ausgangspunkt. Hast du ein Zahlungsziel vereinbart („zahlbar binnen 14 Tagen"), gilt das. Hast du keines vereinbart, ist die Rechnung grundsätzlich sofort fällig, sobald du geleistet und die Rechnung gestellt hast. Ab dem Moment, wo nicht gezahlt wird, ist der Kunde in Verzug – und ab da laufen deine Rechte.

Tipp fürs nächste Mal: Schreib immer ein klares Zahlungsziel auf die Rechnung. Das macht später alles einfacher, weil das Datum eindeutig ist.

Schritt 1: freundlich erinnern

Auch wenn du sofort mahnen dürftest – fang menschlich an. Die erste Zahlungserinnerung ist bewusst freundlich, denn in neun von zehn Fällen ist die Rechnung schlicht untergegangen. Ein kurzer, netter Hinweis („vielleicht ist es übersehen worden") rettet die Kundenbeziehung und bringt oft schon das Geld. Der Kunde von heute ist der Auftrag von morgen.

Schritt 2: die Mahnung, klar und sachlich

Kommt nichts, wird der Ton verbindlicher. Die Mahnung ist sachlich, nennt die offene Rechnung samt Nummer und Betrag und setzt eine konkrete, kurze Frist („bis 30. des Monats"). Wichtig zu wissen: Diese Mahnstufen sind gute Praxis, aber keine gesetzliche Pflicht. Du musst nicht dreimal mahnen, bevor du weitergehen darfst – rechtlich könntest du ab Verzug sofort klagen. Zwei, drei saubere Schritte sind aber der übliche und faire Weg.

Was du verlangen darfst: Zinsen und Pauschale

Jetzt wird es konkret, und das übersehen viele: Verzug kostet den Kunden Geld, das dir zusteht.

Die Verzugszinsen hängen davon ab, mit wem du es zu tun hast. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sind es 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – Stand 2026 also rund 10,73 % pro Jahr (sofern den Kunden ein Verschulden trifft). In den übrigen Fällen, etwa bei Privatkunden, gelten die allgemeinen 4 % pro Jahr. Dazu darfst du bei B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 Euro für deine Betreibungskosten verlangen, ganz ohne Nachweis. Das ist kein Trostpflaster – bei mehreren offenen Posten summiert sich das.

Wenn gar nichts hilft: das gerichtliche Mahnverfahren

Bleibt der Kunde stur, führt der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren. Vereinfacht: Du beantragst beim Gericht einen Zahlungsbefehl. Der Kunde hat dann vier Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Tut er das nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar – dann kannst du das Geld eintreiben lassen. Für unstrittige Forderungen ist das oft überraschend schnell und günstig. Wer sich das nicht selbst antun will, gibt die Sache an ein Inkassobüro oder einen Anwalt ab.

Nicht vergessen: die Verjährung

Ein Punkt, der teuer werden kann, wenn man ihn übersieht: Forderungen aus den Lieferungen und Leistungen des täglichen Geschäfts verjähren in Österreich schon nach drei Jahren (§ 1486 ABGB). Danach kannst du dein Geld nicht mehr durchsetzen. Also: liegengebliebene offene Posten nicht ewig vor sich herschieben, sondern dranbleiben, solange die Uhr läuft.

Am besten: gar nicht erst so weit kommen lassen

Das beste Mahnwesen ist das, das du selten brauchst. Und das erreichst du mit ein paar simplen Gewohnheiten: sofort fakturieren statt erst am Monatsende, ein klares Zahlungsziel auf jede Rechnung, und – der wichtigste Punkt – den Überblick über deine offenen Posten behalten. Wer auf einen Blick sieht, wer wie lange offen ist, mahnt früh und freundlich, statt Monate später verärgert. Genau da liegt der Unterschied zwischen „ärgerlich" und „ist mir durchgerutscht".

In SyxERP siehst du deine offenen Posten je Kunde auf einen Blick, mit laufendem Saldo – und die passende Mahnung entsteht per Klick aus der Rechnung, mit Frist und den fälligen Zinsen. So bleibst du dran, ohne nachzurechnen. Am besten in einer kurzen Demo ansehen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich?

Bei B2B-Geschäften 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – Stand 2026 rund 10,73 % pro Jahr. In den übrigen Fällen, etwa bei Privatkunden, 4 % pro Jahr.

Muss ich mahnen, bevor ich klage?

Gesetzlich nicht. Ab Fälligkeit ist der Kunde in Verzug, und du könntest sofort klagen. In der Praxis schickt man aber zuerst eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung – das ist günstiger und oft schneller.

Was darf ich zusätzlich zur Rechnung verlangen?

Bei B2B-Geschäften eine Pauschale von 40 € für die Betreibungskosten (ohne Nachweis), dazu die Verzugszinsen und angemessene weitere Kosten der Rechtsverfolgung.

Wie lange kann ich eine offene Rechnung eintreiben?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren nach drei Jahren (§ 1486 ABGB). Warte also nicht zu lange mit dem Nachfassen.

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Offene Posten im Blick

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