Kurz gesagt
- Ab 1.1.2027: neuer Leistungspreis bei den Stromnetzentgelten (Netzebene 7 – Haushalte & kleine Betriebe).
- Maßgeblich: die höchste 15-Minuten-Leistungsspitze pro Monat (Smart Meter).
- Wer gleichmäßig verbraucht, zahlt oft weniger; wer hohe gleichzeitige Spitzen hat, mehr.
- Hebel: Lastspitzen glätten – Großverbraucher nicht alle gleichzeitig laufen lassen.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein praktischer Überblick, keine Energieberatung. Die konkreten Tarife legt die jeweilige Tarifverordnung je Netzbereich fest – die genauen Beträge für deinen Anschluss erfährst du bei deinem Netzbetreiber. Stand: Oktober 2026.
Was ändert sich 2027?
Bisher bestand das Netzentgelt vor allem aus einem Arbeitspreis (Cent pro verbrauchter kWh) plus einer Pauschale. Ab 1. Jänner 2027 kommt ein Leistungspreis dazu (Euro pro kW). Das heißt: Künftig zählt nicht nur wie viel, sondern auch wie viel auf einmal. Hintergrund: Die Stromnetze sind auf Spitzen ausgelegt – wer die Last gleichmäßiger verteilt, entlastet das Netz. Die E-Control will das Verhältnis von Arbeits- zu Leistungspreis über mehrere Jahre in Richtung 50:50 verschieben (in der ersten Phase liegt der Leistungsanteil bei rund 40 %; bisher waren es nur etwa 3 %).
Wie der Leistungspreis gemessen wird
Das ist der entscheidende Punkt: Gemessen wird der höchste Viertelstunden-Mittelwert deiner bezogenen Leistung in einem Kalendermonat – also die stärkste Viertelstunde, in der besonders viel gleichzeitig lief. Dein Smart Meter zeichnet diese Werte auf, und jeder Monat beginnt wieder bei null. Entwarnung für den Alltag: Ganz kurze Spitzen von ein paar Sekunden (der Wasserkocher) fallen kaum ins Gewicht, weil über 15 Minuten gemittelt wird. Teuer wird es erst, wenn mehrere Großverbraucher gleichzeitig über längere Zeit laufen.
Zur Einordnung rechnet die E-Control in einer Simulation (noch nicht die endgültigen Tarife) im Österreich-Schnitt mit einem gesenkten Arbeitspreis von rund 4,53 ct/kWh (statt 7,36) und einem Leistungspreis von etwa 33,82 € pro kW und Jahr bis 10 kW (darüber mehr). Für kleine Anschlüsse gelten mindestens 2 kW Verrechnungsleistung.
Wer zahlt mehr, wer weniger?
Die gute Nachricht zuerst: Laut E-Control zahlen in der Endstufe rund drei Viertel der Anschlüsse weniger, nur etwa 23 % mehr. Entscheidend ist dein Lastprofil. Ein Betrieb mit gleichmäßigem Verbrauch profitiert tendenziell. Teurer wird es für alle, die viel Leistung gleichzeitig ziehen – etwa durch ungesteuertes Schnellladen von Fahrzeugen parallel zu anderen Großgeräten. Kurz: Nicht der Gesamtverbrauch entscheidet über den Leistungspreis, sondern die Gleichzeitigkeit.
Der Zeitplan
- 1. Jänner 2027: Verordnung in Kraft, Leistungspreis für gemessene Haushalte und kleine Betriebe.
- 1. Oktober 2027: Winter-Niedertarif (23–5 Uhr) startet; die flexible Netznutzung muss angeboten werden.
- spätestens 1. Juli 2028: Leistungspreis in allen Netzbereichen umgesetzt.
- Bestandsanschlüsse werden zunächst mit mindestens 10 kW eingestuft; eine Nachverrechnung ist nicht vorgesehen.
Was Betriebe jetzt tun können
Der Hebel heißt Lastspitzen glätten – und das kostet oft nur ein bisschen Organisation:
- Großverbraucher zeitversetzt betreiben statt alle gleichzeitig (z. B. Maschinen, Öfen, Ladevorgänge nacheinander anwerfen).
- E-Fahrzeuge gesteuert laden – etwa gedrosselt über Nacht statt mit voller Leistung zur Stoßzeit.
- Lastmanagement oder einen Speicher einsetzen, der kurzzeitige Bezugsspitzen abfängt.
- Flexible Netznutzung nutzen: Für Leistung, die der Netzbetreiber bei Bedarf kurz begrenzen darf, fällt voraussichtlich nur rund ein Viertel des Leistungspreises an.
- Günstige Tarifzeiten (Sommer- und Winter-Niedertarif) für verschiebbare Verbräuche nutzen.
- Smart-Meter-Daten ansehen: Deine Viertelstundenwerte zeigen schwarz auf weiß, wann deine Spitzen entstehen.
Was heißt das für dich?
Kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, einmal auf dein Lastprofil zu schauen. Für die meisten kleinen Betriebe wird 2027 nicht teurer – im Gegenteil, wer seine großen Verbraucher etwas entzerrt, kann sparen. Am wichtigsten ist, das neue Prinzip zu verstehen: Gleichmäßig ist günstig. Wenn du 2027 ohnehin in neue Geräte, eine Wallbox oder einen Speicher investierst, plan die Steuerbarkeit gleich mit ein.
Häufige Fragen
Was ändert sich 2027 bei den Stromnetzentgelten?
Ab 1. Jänner 2027 kommt zusätzlich zum verbrauchsabhängigen Arbeitspreis ein Leistungspreis dazu. Künftig zählt also nicht nur, wie viel Strom du verbrauchst, sondern auch, wie viel Leistung du gleichzeitig beziehst. Ziel der E-Control ist langfristig ein Verhältnis von etwa 50:50 zwischen Arbeits- und Leistungspreis, um die Netze gleichmäßiger auszulasten.
Wie wird der Leistungspreis gemessen?
Maßgeblich ist der höchste durchschnittliche 15-Minuten-Leistungswert (Viertelstundenwert) eines Kalendermonats, den dein Smart Meter erfasst. Jeder Monat beginnt wieder bei null. Ganz kurze Spitzen von wenigen Sekunden – etwa ein Wasserkocher – fallen dabei kaum ins Gewicht, weil über 15 Minuten gemittelt wird. Voraussetzung ist ein Smart Meter.
Betrifft der neue Leistungstarif auch kleine Betriebe?
Ja. Betroffen sind Anschlüsse auf Netzebene 7, an der Haushalte und kleine Betriebe hängen. Für gemessene Kunden startet der Leistungspreis 2027, spätestens ab 1. Juli 2028 soll er in allen Netzbereichen umgesetzt sein. Laut E-Control zahlen rund drei Viertel der Anschlüsse am Ende weniger, etwa 23 Prozent mehr – je nachdem, wie gleichmäßig der Verbrauch ist.
Wie kann ich die neuen Netzkosten senken?
Indem du deine Lastspitzen glättest: große Verbraucher nicht gleichzeitig, sondern zeitversetzt laufen lassen, Ladevorgänge von E-Fahrzeugen steuern oder drosseln, Lastmanagement oder einen Speicher einsetzen und – wo verfügbar – die flexible Netznutzung und günstigere Tarifzeiten nutzen. Ein Blick in die Viertelstundenwerte deines Smart Meters zeigt, wo deine Spitzen liegen.
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