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Nebenberuflich selbstständig anmelden: Schritt für Schritt

Ratgeber · 30. September 2026 · 7 Minuten

Die Idee steht, der erste Kunde vielleicht auch – jetzt fehlt nur der Papierkram am Anfang. Keine Sorge: Nebenberuflich anzumelden ist überschaubarer, als viele denken. Hier steht die richtige Reihenfolge für Österreich und Deutschland, mit Kosten und den Stolpersteinen, die am häufigsten übersehen werden.

Kurz gesagt

  • Erste Frage: Gewerbe oder freier Beruf? Das entscheidet, wo du dich anmeldest.
  • Österreich: Gewerbeanmeldung (GISA) – seit NeuFöG kostenlos – wird automatisch an WKO, SVS & Finanzamt gemeldet.
  • Deutschland: Gewerbe beim Gewerbeamt, Freiberufler direkt beim Finanzamt; Fragebogen über ELSTER binnen 1 Monat.
  • Nicht vergessen: Sozialversicherung (SVS/Krankenkasse), Arbeitsvertrag prüfen, Kleinunternehmer-Status entscheiden.

Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Details helfen WKO/IHK, SVS und dein Steuerberater. Aber die Reihenfolge kannst du dir gut selbst zurechtlegen.

Schritt 0: Gewerbe oder freier Beruf?

Das ist die Weichenstellung, an der alles hängt. Übst du eine gewerbliche Tätigkeit aus (Handel, Handwerk, die meisten Dienstleistungen), brauchst du einen Gewerbeschein. Gehörst du zu den freien Berufen – in Deutschland die Katalogberufe nach § 18 EStG wie IT, Beratung, Heilberufe, Kreative; in Österreich die Neuen Selbständigen (etwa Vortragende, bestimmte Berater) –, brauchst du kein Gewerbe. Diese Einstufung bestimmt, wo dein erster Weg hinführt.

So läuft es in Österreich

Bei einem Gewerbe ist der Weg klar:

  • Gewerbe anmelden bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat/BH) oder online über das GISA/das Unternehmensserviceportal. Ein freies Gewerbe ist sofort möglich, ohne Prüfung; ein reglementiertes braucht einen Befähigungsnachweis.
  • Die Anmeldung selbst ist seit der NeuFöG-Novelle kostenlos.
  • Von dort läuft vieles automatisch weiter: an die WKO (Pflichtmitgliedschaft, Grundumlage rund 85–150 € pro Jahr), an die SVS und an das Finanzamt.
  • Beim Finanzamt füllst du den Betriebseröffnungs-Fragebogen (Verf) aus und bekommst deine Steuernummer, bei Bedarf eine UID.

Bist du Neue/r Selbständige/r, entfällt das Gewerbe – du meldest dich direkt bei der SVS und beim Finanzamt. Wichtig für alle: die SVS nicht auf die lange Bank schieben (dazu gleich mehr).

So läuft es in Deutschland

Hier hängt der erste Schritt an der Einstufung aus Schritt 0:

  • Gewerbe: Du meldest beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an (Gewerbeschein). Das kostet je nach Kommune meist etwa 20–65 €. Das Gewerbeamt meldet automatisch weiter ans Finanzamt und an die IHK (Pflichtmitgliedschaft).
  • Freiberufler: Keine Gewerbeanmeldung. Du gehst direkt zum Finanzamt.
  • In beiden Fällen füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Der läuft seit 2021 verpflichtend elektronisch über ELSTER – und muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit erfolgen (maßgeblich ist der Start, nicht die erste Rechnung).
  • Danach bekommst du deine Steuernummer, auf Wunsch eine USt-IdNr.

Was du in beiden Ländern nicht vergessen darfst

Drei Dinge, die neben der reinen Anmeldung dazugehören. Erstens der Arbeitsvertrag: Ein Blick auf Nebentätigkeits- und Konkurrenzklauseln lohnt sich, bevor du loslegst. Zweitens die Sozialversicherung: In Österreich bist du mit Gewerbe grundsätzlich SVS-pflichtig (mit möglicher Kleinstunternehmer-Ausnahme), in Deutschland bleibst du bei echter Nebenberuflichkeit über deinen Job krankenversichert. Drittens der Kleinunternehmer-Status: Solange dein selbstständiger Umsatz unter der Grenze bleibt (55.000 € in Österreich), kannst du ohne Umsatzsteuer starten. Die Details dazu stehen im Artikel über den Nebenerwerb.

Der häufigste Fehler

Zwei Klassiker führen die Liste an. In Österreich ist es die vergessene oder verspätete SVS-Meldung – die kann zu unangenehmen Nachzahlungen führen. In Deutschland ist es die versäumte Monatsfrist für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Beides ist leicht vermeidbar, wenn du gleich zu Beginn dran denkst statt erst, wenn die erste Rechnung rausgeht.

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Wenn die Anmeldung steht, geht's ans Tagesgeschäft – und da hilft es, von der ersten Rechnung an ein sauberes System zu haben. In SyxERP schreibst du Rechnungen mit korrektem Kleinunternehmer-Hinweis, sammelst Belege laufend und siehst deinen Umsatz jederzeit – so bist du fürs erste Steuerjahr vorbereitet, ohne Abende zu opfern. Für Österreich und Deutschland. Am besten in einer kurzen Demo ansehen.

Häufige Fragen

Was muss ich zuerst tun, wenn ich nebenberuflich selbstständig werde?

Zuerst klärst du, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist oder nicht. In Österreich meldest du ein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. online über GISA an; Neue Selbständige melden sich direkt bei der SVS. In Deutschland meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an, während Freiberufler direkt zum Finanzamt gehen. In beiden Ländern folgt danach die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.

Was kostet die Anmeldung?

In Österreich ist die Gewerbeanmeldung selbst seit der NeuFöG-Novelle kostenlos; laufend kommen aber der WKO-Grundbeitrag (rund 85 bis 150 € pro Jahr) und die SVS hinzu. In Deutschland kostet die Gewerbeanmeldung je nach Gemeinde meist etwa 20 bis 65 €. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist gratis.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freie Berufe (in Deutschland die Katalogberufe nach § 18 EStG wie IT, Beratung, Heilberufe) brauchen keine Gewerbeanmeldung und melden sich direkt beim Finanzamt. In Österreich gilt Ähnliches für die Neuen Selbständigen, die kein Gewerbe, aber eine SVS- und Finanzamt-Meldung brauchen.

Bis wann muss ich mich beim Finanzamt melden?

In Deutschland innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit – maßgeblich ist der tatsächliche Start, nicht die erste Rechnung; der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung läuft verpflichtend elektronisch über ELSTER. In Österreich meldest du die Betriebseröffnung ebenfalls zeitnah dem Finanzamt (Verf-Fragebogen); bei Gewerben wird die Anmeldung ohnehin automatisch weitergeleitet.

Weiterlesen: Kleinunternehmer im Nebenerwerb · Die SVS-Grenze · Selbstständig machen: die ersten Schritte

Vom ersten Tag an geordnet

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