Kurz gesagt
- Neu seit 2025: Du kannst als Kleinunternehmer auch in anderen EU-Ländern steuerfrei verkaufen.
- Zwei Grenzen: EU-weiter Umsatz max. 100.000 € (keine Toleranz) und die nationale Grenze des Ziellandes.
- Anmeldung im Heimatland: du bekommst eine Kleinunternehmer-ID mit „-EX" und meldest die Umsätze quartalsweise.
- Die Alternative heißt OSS – dort verrechnest du die Steuer, statt befreit zu sein.
Vorweg wie immer: praktischer Überblick, keine Steuerberatung – der grenzüberschreitende Verkauf gehört einmal mit dem Steuerberater durchgesprochen. Aber das Grundprinzip ist erstaunlich zugänglich.
Das Problem, das die Regelung löst
Der Kleinunternehmer-Status galt immer nur im eigenen Land. Sobald du regelmäßig an Privatkunden in einem anderen EU-Land verkauft hast, wurde es kompliziert: Ab einer geringen EU-Schwelle musstest du die Umsatzsteuer des Ziellandes verrechnen – entweder über eine Registrierung dort oder über das OSS-Verfahren. Für einen kleinen Betrieb, der ein paar Pakete nach Deutschland schickt, ein unverhältnismäßiger Aufwand.
Genau hier setzt die neue Regelung an: Sie erlaubt dir, die Steuerbefreiung über die Grenze mitzunehmen – also auch im Zielland Kleinunternehmer zu sein, ohne dich dort registrieren zu müssen.
Die zwei Grenzen, die zählen
Damit das funktioniert, musst du zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Der EU-weite Umsatz (Unionsumsatz): Dein gesamter Umsatz in der ganzen EU darf – im Vorjahr und im laufenden Jahr – 100.000 € nicht übersteigen. Für diese Grenze gibt es keine Toleranz.
- Die nationale Grenze des Ziellandes: Zusätzlich musst du im jeweiligen Land unter dessen eigener Kleinunternehmergrenze bleiben – in Österreich 55.000 €, in Deutschland 25.000 €, in anderen Ländern entsprechend deren Werten.
Erst wenn beides passt, kannst du im Zielland steuerfrei fakturieren.
Die Anmeldung und die „-EX"-Nummer
Der Clou der Regelung: Du regelst alles über dein Heimatland, nicht über jedes Zielland einzeln. Du beantragst die Teilnahme dort, wo du ansässig bist – in Österreich über FinanzOnline, in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Nach der Freischaltung bekommst du eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX". Diese Nummer weist dich EU-weit als befreiten Kleinunternehmer aus.
Die Quartalsmeldung
Ein bisschen Bürokratie bleibt: Du musst deine Umsätze je Land quartalsweise melden – eine besondere Meldung für jedes Kalendervierteljahr, jeweils bis zum Ende des Folgemonats. Das ist überschaubar, aber du solltest deine Umsätze pro Land sauber getrennt im Blick haben, damit die Meldung schnell von der Hand geht.
Wenn du über die 100.000 € kommst
Wächst dein EU-weiter Umsatz über die 100.000 €, endet die Befreiung – und zwar (wie bei der nationalen Grenze) ab dem Umsatz, mit dem du sie durchbrichst. Wichtig: Du musst das Überschreiten zeitnah melden (in der Regel binnen 15 Werktagen). Ab da giltst du im betroffenen Verkauf als regelbesteuert und stellst auf die normale Umsatzsteuer um.
Für wen lohnt sich das – und die Alternative OSS
Ehrlich gesagt: Für viele Kleinunternehmer, die nur lokal tätig sind, ist das kein Thema – sie brauchen die Regelung gar nicht. Interessant wird sie, wenn du regelmäßig an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst (typisch im Onlinehandel) und dort den Steuer-Aufwand vermeiden willst.
Die Gegenrichtung ist das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): Dort verrechnest du die Umsatzsteuer des Ziellandes und führst sie zentral über eine Stelle ab. Kurz gesagt: Die EU-Kleinunternehmerregelung macht dich steuerfrei, OSS macht dich steuerpflichtig, aber unkompliziert. Was besser passt, hängt von deinen Umsätzen, deinen Kunden (privat oder geschäftlich) und deiner Preisgestaltung ab – die klassische Frage für ein kurzes Gespräch mit dem Steuerberater.
Häufige Fragen
Was ist die grenzüberschreitende EU-Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 kannst du die Umsatzsteuer-Befreiung für Kleinunternehmer nicht nur im eigenen Land, sondern auch in anderen EU-Staaten nutzen. Verkaufst du zum Beispiel aus Österreich nach Deutschland, kannst du dort steuerfrei bleiben, ohne dich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren zu müssen – sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
Welche Grenzen muss ich einhalten, um sie zu nutzen?
Zwei gleichzeitig: Dein EU-weiter Jahresumsatz (Unionsumsatz) darf im Vorjahr und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigen – hier gibt es keine Toleranz. Zusätzlich musst du die nationale Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Ziellandes einhalten (in Österreich 55.000 €, in Deutschland 25.000 €).
Wie melde ich mich an und was ist die EX-Nummer?
Du beantragst die Teilnahme in deinem Ansässigkeitsstaat – in Österreich über FinanzOnline, in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Du bekommst dann eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX". Zusätzlich meldest du deine Umsätze je Land quartalsweise.
Was ist der Unterschied zum OSS-Verfahren?
Beim OSS (One-Stop-Shop) verrechnest du die Umsatzsteuer des Ziellandes und führst sie zentral ab – du bist also steuerpflichtig. Die EU-Kleinunternehmerregelung ist das Gegenteil: Du bleibst steuerbefreit und verrechnest gar keine Umsatzsteuer. Welcher Weg passt, hängt von deinen Umsätzen und Kunden ab.
Weiterlesen: Die Kleinunternehmerregelung 2025 · Online verkaufen: der Papierkram · Über die Grenze gerutscht?