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Kommt die E-Rechnungspflicht für Österreichs Betriebe? Der ehrliche Stand 2026

Ratgeber · 15. August 2026 · 6 Minuten

„Ab jetzt muss jeder elektronisch fakturieren!" – solche Sätze geistern gerade durch jede zweite Unternehmergruppe. Manche sind genervt, manche in Panik. Also klären wir es nüchtern: Was gilt in Österreich wirklich, was (noch) nicht, und was kommt auf dich zu.

Kurz gesagt

  • In Österreich gibt es 2026 keine allgemeine E-Rechnungspflicht für Geschäfte zwischen Unternehmen. Ausnahme: Lieferungen an den Bund.
  • In Deutschland müssen Betriebe seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, das Ausstellen kommt bis 2027/2028.
  • EU-weit wird die E-Rechnung bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften ab 1. Juli 2030 Pflicht (ViDA).

Kurz vorweg, wie immer: keine Rechtsberatung, sondern der verständliche Überblick. Bei deinem konkreten Fall fragst du am besten deinen Steuerberater oder die Wirtschaftskammer. So, jetzt aber.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Räumen wir zuerst mit dem größten Missverständnis auf: Eine PDF ist keine E-Rechnung. Auch wenn du dein Word-Dokument als PDF speicherst und per Mail schickst, bleibt das für den Gesetzgeber eine „Papierrechnung in digital". Nett, aber nicht gemeint.

Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den ein anderes Programm direkt einlesen und verarbeiten kann, ohne dass ein Mensch etwas abtippt. Die Grundlage dafür ist eine europäische Norm namens EN 16931. Die bekannten Formate dazu heißen ebInterface (in Österreich), XRechnung und ZUGFeRD (in Deutschland), verschickt oft über ein Netzwerk namens PEPPOL. Klingt technisch, ist aber am Ende nur: Rechnung als saubere Daten statt als Bild.

Gilt die E-Rechnungspflicht schon in Österreich?

Nein. Und das darf man ruhig deutlich sagen, weil online viel Halbwissen kursiert: In Österreich gibt es aktuell keine allgemeine E-Rechnungspflicht für den Inlands-B2B-Bereich. Du darfst deinem Geschäftskunden in Wien also weiterhin ganz normal eine PDF oder sogar Papier schicken.

Eine Ausnahme gibt es, und die ist nicht neu: Wer an den Bund liefert, also die öffentliche Verwaltung als Kunden hat, muss schon länger elektronisch fakturieren. Das betrifft aber nur diesen einen Fall.

Was gilt in Deutschland? (wichtig, wenn du dorthin verkaufst)

Hier ist man weiter, und das kann dich betreffen, sobald du deutsche Geschäftskunden hast. Seit 1. Jänner 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, wird bis 2027 und 2028 stufenweise eingeführt.

Für dich heißt das: Wenn ein deutscher Kunde dich bittet, ihm eine „richtige" E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu schicken, ist das kein Sonderwunsch, sondern deren neue Realität. Gut, wenn dein System das dann kann.

Und die EU? Das Stichwort heißt ViDA

Der große gemeinsame Schritt kommt über eine EU-Reform namens ViDA („VAT in the Digital Age"). Das Wichtigste in einem Satz: Ab 1. Juli 2030 sind bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften innerhalb der EU nur noch strukturierte E-Rechnungen erlaubt. Papier und PDF fallen für diese Umsätze weg.

Bis dahin sollen die nationalen Systeme zusammenwachsen, geplant ist eine Harmonisierung bis 2035. Für dich als Betrieb ist die Botschaft aber einfach: Die Richtung ist klar, und sie geht Richtung elektronisch. Die Frage ist nicht ob, sondern wann.

Heißt das, ich muss jetzt gar nichts tun?

Jein. Wenn du rein in Österreich an Privatkunden oder Geschäftskunden verkaufst, musst du heute nichts umstellen, das stimmt. Aber sich entspannt zurücklehnen und es komplett ignorieren wäre auch schade, aus zwei Gründen.

Erstens: Sobald du EU-weit oder nach Deutschland verkaufst, bist du früher dran, als dir das österreichische Recht suggeriert. Zweitens: Es gilt als wahrscheinlich, dass auch Österreich mittelfristig nachzieht, so wie es Deutschland und Frankreich schon vorgemacht haben. Wer heute schon sauber und digital fakturiert, macht dann einfach weiter, statt kurz vor Toresschluss umzustellen.

Ist das jetzt Bürokratie oder Fortschritt?

Die ehrliche Antwort: beides, je nachdem, wo du stehst. Für den Ein-Personen-Betrieb, der zehn Rechnungen im Monat schreibt, fühlt sich eine weitere technische Vorschrift nach Gängelung an, verständlich. Auf der anderen Seite spart eine echte E-Rechnung tatsächlich Arbeit, weil beim Empfänger nichts mehr abgetippt wird und Zahlendreher wegfallen. Und ein einheitliches EU-System ist am Ende einfacher als 27 verschiedene.

Du musst dazu keine Meinung haben. Für dich zählt nur das Praktische: vorbereitet sein, ohne in Aktionismus zu verfallen.

Was du jetzt sinnvollerweise tust

  • Ruhig bleiben: In Österreich musst du für Inlandsgeschäfte heute nichts umstellen.
  • Auslandskunden checken: Verkaufst du nach Deutschland oder EU-weit, klär, ob schon jemand E-Rechnungen von dir will.
  • Auf das Format schauen: Wenn du ohnehin ein neues Rechnungs- oder ERP-System wählst, achte darauf, dass es strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) kann.
  • Nicht auf 2030 warten: Wer früh sauber digital fakturiert, hat die Umstellung schon hinter sich, wenn sie kommt.
Genau darauf legen wir bei SyxERP Wert: Rechnungen entstehen digital und strukturiert, aus deinen Verkaufsdaten heraus, damit du für kommende Anforderungen gewappnet bist statt überrascht. Wie das im Alltag aussieht, zeigen wir dir gern in einer kurzen Demo.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 in Österreich eine E-Rechnungspflicht für B2B?

Nein. Für Geschäfte zwischen Unternehmen im Inland gibt es 2026 keine allgemeine Pflicht. Verpflichtend ist die E-Rechnung nur bei Lieferungen an den Bund (B2G).

Ist eine PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?

Nein. Eine PDF ist nur ein Abbild. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931, etwa ebInterface, XRechnung oder ZUGFeRD.

Ab wann gilt die E-Rechnung EU-weit?

Durch die EU-Reform ViDA sind bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften ab 1. Juli 2030 nur noch strukturierte E-Rechnungen zulässig. Die Harmonisierung der nationalen Systeme ist bis 2035 geplant.

Ich verkaufe nach Deutschland – was gilt für mich?

Deutsche Unternehmen müssen seit 1. Jänner 2025 E-Rechnungen empfangen können, das Ausstellen wird bis 2027/2028 Pflicht. Es kann also sein, dass ein deutscher Kunde schon jetzt eine E-Rechnung von dir möchte.

Weiterlesen: Was muss auf eine Rechnung? · Die neue EU-Verpackungsverordnung · häufige Fragen

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