Kurz gesagt
- Wer Verpackung zuerst in Verkehr bringt, muss sie lizenzieren – auch der kleine Versandkarton.
- Bis 1.500 kg pro Jahr gibt es die einfache Kleinmengen-Pauschale.
- Du schließt dafür einen Vertrag mit einem Sammelsystem (z. B. ARA).
- Ausländische Onlineshops brauchen seit 2023 einen Bevollmächtigten in Österreich.
Vorweg wie immer: Ich bin kein Jurist, das hier ist der ehrliche Überblick, keine Rechtsberatung. Deinen konkreten Fall klärst du am besten mit deinem Sammelsystem oder der Wirtschaftskammer.
Was heißt „Verpackung lizenzieren"?
Die Idee dahinter ist einfach: Wer Verpackung in Umlauf bringt, soll für deren spätere Entsorgung und Verwertung mitzahlen. In Österreich machst du das nicht direkt beim Staat, sondern über ein Sammel- und Verwertungssystem. Das bekannteste ist die ARA, es gibt aber auch andere Anbieter. Du meldest deine Verpackungsmengen, zahlst dafür ein Entgelt, und das System kümmert sich um die flächendeckende Sammlung (Gelber Sack, Altpapier und so weiter).
Das ist übrigens nicht neu und hat mit der neuen EU-Verordnung erst mal nichts zu tun. Diese Lizenzierungspflicht gibt es in Österreich schon lange.
Wer muss das? (Spoiler: vermutlich du)
Verpflichtet ist, wer Verpackung zuerst in Verkehr bringt. Das klingt nach Industrie, meint aber auch die Kleinen: den Hersteller, den Importeur, den Abpacker – und den Online-Shop, der seine Ware in einen Karton packt und verschickt. Der Versandkarton, das Füllmaterial, das Klebeband, die Produktverpackung selbst: alles zählt.
Und ja, das gilt ab dem ersten Kilogramm. Es gibt keine Grenze, unter der du gar nichts tun musst. Aber – und das ist die gute Nachricht – es gibt eine Grenze, unter der es richtig einfach wird.
Die gute Nachricht: die Kleinmengenregelung
Wenn du pro Jahr höchstens 1.500 kg Haushaltsverpackung in Verkehr bringst, giltst du als Kleinabgeber. Und dann darfst du statt einer aufwendigen, laufenden Mengenmeldung einfach eine Pauschale zahlen. Kein monatliches Wiegen und Melden, sondern ein überschaubarer Fixbetrag. Für den allermeisten kleinen Handel und die typischen Online-Shops reicht das locker – 1.500 Kilogramm Karton und Folie im Jahr sind eine ganze Menge.
Erst wenn du deutlich größer wirst, kommt die genaue Mengenmeldung ins Spiel, und auch die ist gestaffelt: bis zu einem Lizenzentgelt von 1.500 Euro meldest du jährlich, darüber quartalsweise, bei großen Mengen monatlich. Aber das ist ein Luxusproblem für später.
Was kostet das?
Das Entgelt richtet sich nach Menge und Material – Karton und Papier sind günstig, Kunststoff teurer, weil die Verwertung mehr kostet. Für einen kleinen Betrieb in der Pauschale reden wir über einen gut verkraftbaren Jahresbetrag, nicht über eine Existenzfrage. Den genauen Tarif nennt dir dein gewähltes System, wenn du deine ungefähren Mengen angibst. Wichtiger als der genaue Cent ist: Es ist billiger, es einfach zu machen, als erwischt zu werden und nachzuzahlen.
Wie meldest du dich an?
Der Weg ist unspektakulär: Du schließt einen Vertrag mit einem Sammelsystem ab (ARA oder ein anderer Anbieter), gibst deine geschätzten Verpackungsmengen an und wählst, falls du drunter bleibst, die Kleinmengen-Pauschale. Ab dann bist du auf der sicheren Seite. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein zusätzliches zentrales Pflichtregister, in das du dich extra eintragen musst – die Lizenzierung läuft über deinen Vertragspartner.
Verkaufst du aus dem Ausland nach Österreich?
Dann aufgepasst, hier hat sich was geändert. Seit 1. Jänner 2023 müssen ausländische Versandhändler, die an österreichische Privatkunden liefern, einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen. Das ist eine Person oder ein Dienstleister mit Sitz in Österreich, der die Verpackungspflichten für dich übernimmt und als Ansprechpartner für die Behörde dient.
Die Kosten dafür sind moderat: grob 80 bis 160 Euro einmalig plus rund 60 bis 200 Euro pro Jahr für den Bevollmächtigten-Service, dazu kommt das eigentliche Lizenzentgelt. Wer regelmäßig nach Österreich verschickt, kommt daran nicht vorbei.
Und die neue PPWR?
Kurz zur Einordnung, weil das gern verwechselt wird: Das Lizenzieren ist der Entsorgungsbeitrag und gilt schon lange. Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung und regelt zusätzlich Dinge wie Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Verbote. Zwei verschiedene Baustellen. Die Reihenfolge für dich: zuerst das Lizenzieren erledigen (das ist die Basis), dann die PPWR-Themen im Blick behalten.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer meine Verpackung lizenzieren?
Ja, ab dem ersten Kilogramm – auch den Versandkarton eines kleinen Shops. Für kleine Mengen gibt es aber die Kleinmengenregelung mit einer einfachen Pauschale.
Was ist die Kleinmengenregelung?
Wer pro Jahr höchstens 1.500 kg Haushaltsverpackung in Verkehr bringt, gilt als Kleinabgeber und zahlt statt einer detaillierten Mengenmeldung eine Pauschale.
Ich verkaufe aus Deutschland nach Österreich – was muss ich tun?
Seit 1. Jänner 2023 brauchst du einen Bevollmächtigten in Österreich, der die Verpackungspflichten übernimmt. Kosten grob 80–160 € einmalig plus 60–200 € pro Jahr, dazu das Lizenzentgelt.
Ist Lizenzieren dasselbe wie die PPWR-Kennzeichnung?
Nein. Lizenzieren ist der Entsorgungsbeitrag über ein Sammelsystem und gilt schon lange. Die PPWR ist die neue EU-Verordnung mit Regeln zu Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und mehr.
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